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Minijob 2-malige Überschreitung

von Jürgen12.06.2011 | 12:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, kürzlich habe ich gehört, dass eine Überschreitung der 400 Eurogrenze 2Mal im Jahr bis zu 800 Euro nur dann erlaubt sei, wenn die Jahressumme von 4800 Euro damit nicht überschritten wird. Ich bin davon ausgegangen, dass insgesamt 5600 Euro verdient werden können ohne die Versicherungsfreiheit zu gefährden. Was ist nun zutreffend? Gruß Jürgen

3 Antworten

KSCam 12.06.2011 | 12:58
M.E. gilt bei Minijobs eine "vorausschauende Betrachtung". Wenn von Beginn an klar ist, dass man 10 mal 400 und 2 mal 800 € verdient, liegt von Beginn an kein Minijob sondern eine Beschäftigung in der Gleitzone vor, die versicherungspflichtig ist. Hier gelten nicht die Regelungen, die für den Hinzuverdienst neben einer Rente gelten. :) Hinzuverdiensttechnisch funktioniert Ihr Beispiel als Zuverdienst z.B.neben einer vorgezogenen Altersrente - es liegt aber kein Minijob sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor.
-_-am 13.06.2011 | 06:19
Zu dem Thema bietet die Minijobzentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geeignete Informationen an. Lesen Sie hier: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/1a__400-Euro-Mi… Und hier: http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegi…
-am 14.06.2011 | 13:46
Überschreitet in einem 400 Euro- Minijob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 400 Euro, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Wird die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro jedoch nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten, führt dieses Überschreiten nicht zur Versicherungspflicht. Von einem gelegentlichen Überschreiten ist auszugehen, wenn die 400 Euro-Grenze in max. zwei Monaten pro Jahr überschritten wird. Denkbar wäre dies z.B. bei einem nicht vorhersehbaren, längeren Arbeiteinsatz wegen krankheitsbedingtem Ausfall von Kollegen. Von einem vorhersehbaren Überschreiten spricht man z. B. bei regelmäßigen Zahlungen wie Urlaubs-oder Weihnachtsgeld.
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