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Zur Experten-Antwort springenIn Ihrer EM-Rente dürften Zurechnungszeiten bis zur Vollendung Ihres 60. Lebensjahres enthalten sein. Diese Zeiten werden bei der Berechnung der 35jährigen Wartezeit berücksichtigt. Wie Sie der vorherigen Antwort bereits entnommen haben, werden Sie die Wartezeit also erfüllen.
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