Die erste Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung ist versicherungsfrei. Wie ist es, wenn 2 Minijobs zeitgleich und mit dem gleichen Verdienst aufgenommen werden?(2 Minijobs, jeder 100 €, dann kommt eine Hauptbeschäftigung hinzu)
Dann ist der eine Minijob frei und der andere pflichtig - welcher von beiden der erstaufgenommene ist, das interessiert wohl nur theoretisch - vielleicht haben Sie ja auch beide Arbeitsverträge in der gleichen Sekunde unterschrieben und beide Jobs gleichzeitig angetreten :-))
Interessiert mich als Arbeitgeber (einer von den beiden für 100 €)natürlich schon.Es handelt sich um unsere Putzfrau, die 2 Putzstellen bei uns und im Nachbarhaus zur gleichen Zeit angetreten hat, dann noch eine 3.Stelle angenommen hat.
Auch bei einer Zwillingsgeburt erblickt immer einer der Beiden zuerst das Licht der Welt. Davon abgeleitet müssen Sie eben mit der Putzfrau und/oder den Nachbarn abklären, wann und bei wem der erste Vertrag unterschrieben wurde.
Hallo Chaotin,
werden neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, bleibt die erste ausgeübte geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei. Die weiteren geringfügigen Beschäftigungen sind versicherungspflichtig.
Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen am gleichen Tag aufgenommen ist die zeitlich erste aufgenommene Beschäftigung versicherungsfrei.