Hallo Chaotin,
werden neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, bleibt die erste ausgeübte geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei. Die weiteren geringfügigen Beschäftigungen sind versicherungspflichtig.
Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen am gleichen Tag aufgenommen ist die zeitlich erste aufgenommene Beschäftigung versicherungsfrei.