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Experten-Antwort

minijob

von ananda09.02.2012 | 17:54
1061 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten abend sollte sich im ramen einer überprüfung mein derzeit ausgeübter minijob als rentenschädlich ausweisen, möchte ich diesen kündigen. wird man mir dann meine volle em rente wieder zahlen? danke für antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Ausübung des Minijobs der alleinige Grund für den Wegfall der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist, müssten Sie dies mit Ihrer Rentensachbearbeitung klären. Normalerweise nehme ich an, dass dann die Rente wieder gezahlt werden könnte. Jedoch könnte es ebenso sein, dass sich durch die Ausübung der Nebentätigkeit (und einer ggf. daraufhin erfolgten Nachuntersuchung) herausgestellt hat, dass Sie vom medizinischen Standpunkt aus betrachtet doch nicht mehr die Voraussetzungen der vollen Erwerbsminderung erfüllen. Dieser Umstand den Nichtvorliegens der med. Voraussetzungen ließe sich dann auch durch die Aufgabe des Minijobs nicht mehr rückgängig machen.

Kurz gesagt: Im Forum diese Frage präzise zu beantworten ist nicht möglich. Sie müssten sich so oder so (ob sofort oder erst bei Wegfall der Rente) mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Aufmerksamer Nachbaram 09.02.2012 | 18:45
Der Experte hat es bereits auf den Punkt gebracht. Wenn Ihre ausgeübte Tätigkeit tatsächlich nicht mit Ihren im Rentenverfahren dokumentierten gesundheitlichen Einschränkungen harmoniert, sollte ernsthaft eine Überprüfung Ihrer Rentenberechtigung in Erwägung gezogen werden! Diese Serviceleistung wäre völlig kostenlos für Sie! MfG
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