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Experten-Antwort

Minijob

von Minijob05.04.2018 | 07:12
329 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, meine Mutter bekommt ca. 550 € Euro Rente, 600 € Witwenrente (Vater ist im November verstorben). Sie arbeitet noch ein paar Stunden - Minijob (ca. 440 €). Wird ihr von ihrer Rente etwas abgezogen? Ich habe irgendwie gehört, dass Sie über einen gewissen Satz liegen soll. Bitte um Antwort - DANKE Gruss Marion

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

auf die Witwenrente werden die Altersrente und das Arbeitsentgelt angerechnet, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten ist. Der beträgt im Moment 819,19 Euro (bei Wohnsitz in den alten Bundesländern) bzw. 783,82 Euro (bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern).

Für die Einkommensanrechnung werden zunächst von der Altersrente 14 % abgezogen. Bei dem Minijob kommt es darauf an, wie Ihre Mutter darin versichert ist - es kommen hier pauschale Abzüge von 40% oder 30,5 % oder 0 % in Frage. Die Summe von Altersrente und Entgelt nach dem Abzug dieser pauschalen Beträge wird dann dem Freibetrag gegenüber gestellt. Alles was darüber liegt, wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter bei der Antragstellung zur Witwenrente diese beiden Einkünfte angegeben hat - dann sollte das auch geprüft worden sein. Die Berechnung finden Sie im Bescheid zur Witwenrente. Im Zweifel können Sie oder Ihre Mutter sich auch gern an den zuständigen RV-Träger oder eine unserer Beratungsstellen wenden.

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2 Antworten

Marionam 05.04.2018 | 08:45
ICH BEDANKE MICH RECHT HERZLICH für die schnelle Bearbeitung / Antwort.
Marionam 05.04.2018 | 13:45
Hallo, ich habe heute noch einiges erfahren. Meine Mutter wird von der Rente von meinem Vater ca. 58,- € abzogen (da Sie über den Satz von 817,.. € liegt). Mir wurde jetzt zugesichert, dass Sie diese 58,00 € wieder beantragen kann, wenn Sie nicht mehr arbeiten geht - ist dieses korrekt? Mit freundlichem Gruss Marion
Deutsche Rentenversicherung
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