Hallo Eka, aufgrund der Tatsache, dass Sie bereits die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben und eine Vollrente beziehen, sind Sie in der Rentenversicherung versicherungsfrei (§ 5, Abs.4 SGB VI), es sei denn, Sie haben auf diese Versicherungsfreiheit verzichtet. Über die Auswirkungen bei der Krankenversicherung empfehle ich Ihnen, dies bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen. Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze kommen Sie in die sogenannte Gleitzone und müssen für beide Beschäftigungen Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Bevor Sie also die Stelle als Haushaltshilfe beginnen, ist dringend eine Rücksprache bei der Krankenkasse anzuraten.