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Experten-Antwort

Minijob 450,00 €

von Brigitte Eppendorfer24.02.2015 | 17:46
900 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, meine Frage: Ich habe im Jahr 2014 -Januar bis Dezember meine Einkommensgrenze von 5400,00 € erreicht. Habe noch 28 Stunden als Überhang. Wie können diese Stunden vergütet werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brigitte Eppendorfer,

Ihre Anfrage kann mangels ausreichender Hintergrundinformationen nicht wirklich qualifiziert beantwortet werden.

Probleme bei der Bewertung/Einstufung eines Minijobs können sich auf die beitragsrechtliche Beurteilung beziehen (welche Sozialversicherungsbeiträge etc. muss ich für meinen Minijob abführen) und weitere Probleme können sich auf die hinzuverdienstrechtliche Beurteilung eines Minijobs beziehen (darf ich 450 Euro hinzuverdienen und 2x bis zum doppelten??).

Insbesondere wenn sich Ihre Frage um die Hinzuverdienstproblematik als Rentenbezieher dreht, sollten Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen, sich beraten lassen und eine potenziell mögliche Rentenkürzung (was dann eine unangenehme Rückforderung nach sich ziehen würde) verhindern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 24.02.2015 | 21:57
Verstehe dies so, um die 450 Euro Grenze ein- zuhalten, wurden unabhängig davon nur soviel abgerechnet , dass die 450 Euro Grenze monatlich nicht überschritten wurde Damit bewegen Sie sich am Rande eines Steuer- betruges, dies mit Überhang abzutun geht nicht. Kann nur raten, hier scheint mir der Rat eines Steuerberaters notwendig, auch der Arbeit- geber ist tangiert. MfG.
Muttiam 24.02.2015 | 22:00
Überstundenabgeltung, Freizeitausgleich Im Übrigen dürfen Sie zweimal im jahr bis zum doppelten hinzuverdienen.
W*lfgangam 24.02.2015 | 22:10
Hallo Brigitte Eppendorfer, ist diese Frage als Rentenbezieherin (welche Rentenart/en) gestellt oder allgemein als Minijobberin, die versucht nicht in die Pflichtversicherung zu rutschen? Gruß w.
Konrad Schießlam 25.02.2015 | 09:42
Frau Mutti, ich glaube Sie verwechseln hier etwas. Schon richtig, bei vorzeitiger Rente ist als Zuverdienst 450 Arbeitseinkommen statthaft, zweimal sogar 900 zulässig. Dies bedeutet aber nicht, dass beim Mini die Jahresgrenze 5400 überschritten werden darf. Im übrigen, das Jahr 2014 ist ja schon ab- geschlossen, auch beim Minijob kann deshalb nicht nach repariert werden. MfG.
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