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Experten-Antwort

minijob 450€

von hans21.11.2019 | 17:13
87 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrtes Forum, ich werde ab 02.20 Rente für langjährige Versicherte bekommen(Rentenantrag ist gestellt u. wird auch genehmigt) Nun bekeomme ich also noch bis einschliesslich Januar 2020 meine volle Erwerbsminderungsrente,also gehe Ich von der vollen EWR indie Altersrente f. langjährige. Nun habe ich von meinem Verwandten einen Minijob auf 450,00€ bei einem Unternehmen ab 01.01.2020 angeboten bekommen die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12 Std.also 2,4 Std. täglich für kleine Botenfahrten. Jetzt bitte nicht lachen kann es passieren das man nun nochmals eine Überprüfung der Rentenberechtigung für diesen einen Monat Januar 2020 befürchten muss? Es soll auch erst mal eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart werden. Oder ist es besser erst ab Februar 2020 die Stelle anzunehmen? Da ja dann Altersrente f. langjährige beginnt. Ob ich diese Arbeit überhaupt durchhalte weiss ich ja noch nicht mal. Würde es aber gerne ausprobieren. Soll Ich wenn Ich nun ab Januar 2020 antreten möchte bei der Mitteilung über den Minijob der DRV-Bund ein Schreiben mit dem Hinweis das ich es erstmal probieren möchte zu dem Vertrag mit beilegen? Gruß Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

wie schon richtig erwähnt, kann auch dann noch eine Überprüfung erfolgen, wenn Sie kurz vor der Altersrente stehen.

Mitteilen müssen Sie die Beschäftigungsaufnahme in jedem Fall. Schreiben Sie aber ruhig dazu, dass Sie zunächst erst einmal ausprobieren wollen, ob Sie entsprechend belastbar sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Siehe hieram 21.11.2019 | 17:32
Hallo Hans, natürlich kann es passieren, das auch auf "den letzten Metern" noch eine Überprüfung erfolgen kann. Da Sie aber ja auch als Voll-EMRenter eine Tätigkeit von bis zu unter drei Stunden ausüben dürfen, sollte es mit der von Ihnen geplanten Tätigkeit keine Probleme geben dürfen, zumal auch das vorgesehene Einkommen nicht die Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Selbstverständlich sollten Sie aber Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger über die Arbeitsaufnahme informieren, d.h. im Rahmen der Mitwirkungspflicht ist dies sogar ein "Muss". Und wenn es Ihnen zuviel wird, dann hören Sie einfach wieder auf. Dafür gibt es ja die Probezeit :-) Alles Gute und viel Spaß bei diesen neuen Unternehmungen! https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind…
Deutsche Rentenversicherung
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