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Experten-Antwort

MiniJob 450€ und EU Rente

von Rentner200507.08.2019 | 16:48
83 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, Ich würde gerne einen Minijob(450€) anfangen. Ich beziehe alllerdings EU Rente,ich bin 35 Jahre alt. Die Stelle wäre als Fahrer für ca. 3 Tage im der Woche jeweils für ca. 2 Stunden. Könnte ich durch den Job evtl. Probleme mit der Rentenversicherung bekommen? Hat jemand Rrfahungen mit solchen Jobs oder Tipps? LG Rentner2005

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner2005,

jede Beschäftigungsaufnahme (also auch Minijob) verpflichtet den Rententräger zur Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung und Teilzeitarbeitsmarkt (vgl. dazu http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R4.7)

Bei einem Arbeitsverdienst im Rahmen der zulässigen monatlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten (Minijob 450 Euro bis 06/2017, ab 07/2017 bis zu 525 Euro (was dann aber beitragsrechtlich kein Minijob mehr wäre)) wird oftmals unterstellt, dass die Beschäftigung auch im zulässigen Zeitrahmen von unter 3 Stunden ausgeübt wird. Dann würde -wie von Schade beschrieben- nichts passieren.

Allerdings sind auch ganz andere Reaktionen des Rententräger möglich. Schließlich ist eine Nachprüfung des bestehenden Rentenanspruchs -auch ohne jede Beschäftigungsaufnahme- jederzeit möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

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6 Antworten

Gogo Dodoam 07.08.2019 | 16:56
Sie müssen der RV die Beschäftigung melden und dann geht es entweder locker durch oder die Rente kommt auf den Prüfstand, allgemeine Aussagen nutzen nichts, da es immer individuell entschieden wird. Direkt sagen ist kein Problem ist genau so unmöglich wie machen Sie das bloß nicht. Wenn allerdings alles im vorgeschriebene Rahmen bleibt, dann kann das auch was werden. Versuch macht klug!
Mal Tacheles geschriebenam 07.08.2019 | 18:39
Ob und wie die DRV im Einzelfall reagiert bleibt abzuwarten, bei meinem RV Träger würde gar nichts passieren.
Kein Wunder, dass häufig Verbesserungen der Erwerbsfähigkeit unerkannt bleiben, wenn nichts passiert. Würden die DRV-Mitarbeiter gründlicher prüfen, könnte beispielsweise mindestens ein Viertel der sogenannten "Arbeitsmarktrenten" wegen Wegfall der Voraussetzungen gestrichen werden!
Lieber Aufmerksamer Nachbar, hast Du auch ein Problem damit wenn ich als baldiger Regelaltersrentner der 4/5 seines Arbeitslebens über der BBG verdient hat, in Kürze bei seinem alten AG wieder einsteige zum letzten Gehalt? Der Fachkräftemangel lässt grüßen. Nicht ich habe gefragt, sondern ich wurde angeschrieben, ob ich Lust dazu habe, ein paar Jahre trotz Rente wieder meinen alten Platz zu besetzen. Eine Win-Win-Gelegenheit. Wer könnte da "Nein" sagen? Vollrente, Betriebsrente und zusätzlich noch 14 Gehälter + Dienstwagen müssten dein Gerechtigkeitssinn geradezu in Wallung bringen. Ich rede da von monatlich 5-stelligen Einkommen. Dann lass mal deine Wut und Neid an mir aus, statt an EMR, die sich trotz eingeschränkter Gesundheit, nebenher noch was dazuverdienen wollen und ich das sogar gut finde, da es im gesetzlichen zulässigen Rahmen bleibt. Hast wohl nicht viel drauf unter dem Haaransatz, sonst würdest du nicht so reagieren. Da kann man nur noch Mitleid haben!
Schadeam 07.08.2019 | 17:07
Der angedachte Minijob bewegt sich in den zulässigen Grenzen (unter 3 Std. täglich und unter 450 € monatlich). Der Job ist der DRV anzuzeigen, mehr müssen Sie zunächst nicht tun. Ob und wie die DRV im Einzelfall reagiert bleibt abzuwarten, bei meinem RV Träger würde gar nichts passieren.
Aufmerksamer Nachbaram 08.08.2019 | 14:47
Kein Wunder, dass häufig Verbesserungen der Erwerbsfähigkeit unerkannt bleiben, wenn nichts passiert. Würden die DRV-Mitarbeiter gründlicher prüfen, könnte beispielsweise mindestens ein Viertel der sogenannten "Arbeitsmarktrenten" wegen Wegfall der Voraussetzungen gestrichen werden!
Es hat wohl nicht mal zur Arbeitsmarktrente gelangt?!
Was soll ich als Kriminalhauptkommissar a.D. mit einer "Arbeitsmarktrente"? Meine Beamtenpension und meine Nebentätigkeit als Kaufhausdetektiv sind völlig ausreichend!
Najaam 08.08.2019 | 17:27
Zitat von Mal Tacheles geschrieben anzeigenausblenden
Kein Wunder, dass häufig Verbesserungen der Erwerbsfähigkeit unerkannt bleiben, wenn nichts passiert. Würden die DRV-Mitarbeiter gründlicher prüfen, könnte beispielsweise mindestens ein Viertel der sogenannten "Arbeitsmarktrenten" wegen Wegfall der Voraussetzungen gestrichen werden!
Lieber Aufmerksamer Nachbar, hast Du auch ein Problem damit wenn ich als baldiger Regelaltersrentner der 4/5 seines Arbeitslebens über der BBG verdient hat, in Kürze bei seinem alten AG wieder einsteige zum letzten Gehalt? Der Fachkräftemangel lässt grüßen. Nicht ich habe gefragt, sondern ich wurde angeschrieben, ob ich Lust dazu habe, ein paar Jahre trotz Rente wieder meinen alten Platz zu besetzen. Eine Win-Win-Gelegenheit. Wer könnte da "Nein" sagen? Vollrente, Betriebsrente und zusätzlich noch 14 Gehälter + Dienstwagen müssten dein Gerechtigkeitssinn geradezu in Wallung bringen. Ich rede da von monatlich 5-stelligen Einkommen. Dann lass mal deine Wut und Neid an mir aus, statt an EMR, die sich trotz eingeschränkter Gesundheit, nebenher noch was dazuverdienen wollen und ich das sogar gut finde, da es im gesetzlichen zulässigen Rahmen bleibt. Hast wohl nicht viel drauf unter dem Haaransatz, sonst würdest du nicht so reagieren. Da kann man nur noch Mitleid haben!
Da ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens, das hätten Sie wohl gerne. Die Realität sieht sicherlich ganz anders aus, H4 --------- Aber träumen Sie ruhig weiter von besseren Zeiten.
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