Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich während einer Umschulung mit Übergangsgeldbezug, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, einen Minijob ausüben?
Der Verdienst würde ca. bei 360€ im Monat liegen. Muss ich dies der Rentenversicherung mitteilen und wieviel würde auf das Übergangsgeld angerechnet?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen