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Experten-Antwort

Minijob

von Schubi17.04.2015 | 09:11
1130 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Eine Frage. Wenn ich einen Minijob ohne Eigenanteilszahlung ausübe z.B. 1 Jahr lang, wieviele Monate bekomme ich dann f. die 45 Jahre ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schubi,

sofern Sie einen Minijob mit einem Arbeitsentgelt von 300 Euro monatlich ein Jahr lang ausüben und selber keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, bekommen Sie drei Monate als Wartezeit angerechnet.

Dies gilt allerdings nur, wenn in diesem Jahr keine weiteren Zeiten vorhanden sind.

Es ist noch zu beachten, dass alle Zeiten mit Minijobs gesamt in Wartezeitmonate umgerechnet werden und dabei nur einmal am Schluss gerundet wird. Dies hat zur Folge, dass Sie für drei Jahre nicht 3 x 3 = 9 Monate angerechnet bekommen, sondern nur 8 Monate.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo W*lfgang,

da haben wir wohl gleichzeitig geschrieben ;-) .

Übrigens habe ich auch keinen Bruder bzw. Zwillingsbruder.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Batrixam 17.04.2015 | 09:21
Hallo. Das kommt auf die Höhe des Verdienstes an. Wenn Sie genau 450 Euro Entgelt haben, erhalten Sie für ein Jahr Beschäftigung (ohne Aufstockung) 4 Monate für die Wartezeit angerechnet. Aber nur, sofern dieses Jahr nicht schon anderweitig mit anzurechnenden Zeiten (z.B. Kindererziehungs- und -berücksichtigungszeiten) belegt sind.
Schubiam 17.04.2015 | 10:11
Nein nur Minijob 300 € im Monat sonst keine anderen Zeiten.
W*lfgangam 17.04.2015 | 14:20
Hallo Schubi, ((3600 x 15 / 18,7) / 34999) = 0,0732 Zuschlagsentgeltpunkte 0,0732 / 0,313 = 2,64 Monate also aufgerundet 3 Monate. Das gilt aber nur dann, wenn keine weiteren nicht versicherungsfreien Minijobs dazukommen, ansonsten müsste erst die Summer aller Zuschlagsentgeltpunkte ermittelt werden, bevor durch Teilung 0,0313 die Umrechnung in Wartezeitemonate erfolgt. So kommen z. B. bei 3 Jahren mit den 300 EUR mtl. so gerade noch 8 Monate heraus (aus 7,02 aufgerundet). Gruß w.
W*lfgangam 17.04.2015 | 14:22
...ich habe doch gar keinen Zwillingsbruder 8-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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