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Experten-Antwort

Minijob Anrechnung auf KVdR

von elsi15.06.2012 | 13:45
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 2010 bin ich in Schwerbehindertenrente und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse eingestuft, da mir Vorversicherungszeiten für die zweite Hälfte meines Erwerbslebens fehlen. ( 2,5 Jahre in einer privaten Krankenkasse von 1990-1992 versichert ). Frage: wirkt sich mein jetziger Minijob auf die Vorversicherungszeit aus, um event. später die Pflichtversicherung ( KVdR ) zu beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo elsi,

zum Zeitpunkt des Rentenantrages prüft Ihre gesetzliche Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Voraussetzung ist, dass Sie vorher eine gewisse Zeit (die sogenannte Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sind,

und zwar die Hälfte Ihres Erwerbslebens zu neun Zehnteln. Berücksichtigt werden sowohl Zeiten der Pflichtversicherung ( zum Beispiel als Beschäftigte )

als auch Zeiträume einer freiwilligen oder Familienversicherung.

Wichtig für Sie ist also nicht Ihr Minijob, sondern allein die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo elsi,

an Ihrer Krankenversicherung wird sich wohl nichts mehr ändern, da Sie schon Altersrentnerin sind und durch den Mini-Job keine eigenen Anteile zur Krankenversicherung gezahlt werden.

Falls Sie noch weitere Fragen zun dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

elsiam 15.06.2012 | 15:22
Hallo liebe/r Experte/in, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung, die jedoch im einzelnen mir bekannt sind. Meine Frage war: wirkt sich mein Minijob auf die Vorversicherungszeit aus? Also, wird die Zeit des Minijobs zur Vorversicherungszeit dazu addiert, da ich jetzt auch in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bin? Ich war und bin immer Mitglied einer gesetzlichen Krnakenversicherung gwesen, außer o.g. Zeitraum. Ist mit Rentenantragsstellung die Berücksichtigung der Vorversicherungszeit beendet, egal ob noch eine Tätigkeit ausgeübt wird oder nicht, denn mein AG zahlt doch anteilige Krankenkassenbeiträge!
S.am 15.06.2012 | 15:39
Hallo elsi! Einfach mal bei der Knappschaft anrufen und nachfragen: Service-Telefon 08000 200 501 Liebe Grüße
Chrisam 15.06.2012 | 16:24
Sie sind doch bereits in Altersrente! Wenn das möglich wäre, müsste jeder freiwillig versicherte Rentner irgendwann zum pflichtversicherten werden. Gezählt wird bis Rentenbeginn!
W*lfgangam 15.06.2012 | 20:02
Hallo elsi, wie Chris sagte, die KVdR wird _bei Beginn_ einer Rente festgestellt ...nachgehende GKV-Zeiten, seins Pflicht- oder freiwillige KV-Zeiten, zählen nicht mehr für die Vorversicherungszeit, da sich am Rentenbeginn und damit am GKV-Zeitraum, in dem die Vorversicherungszeit erfüllt sein musste, nichts mehr ändert. Nebenbei, während eines Mini-Jobs sind Sie nicht (zusätzlich) GKversichert, da drückt nur der Arbeitgeber pauschale Beiträge ab. Gruß w.
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