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Experten-Antwort

minijob - Anrechnung auf Witwenrente

von stella08.09.2016 | 19:30
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Hinterbliebenenrente in Höhe von 850 Euro. seit kurzem habe ich einen minijob, der saisonbedingt ist und im Oktober beendet wird. Meine Altersrente beginnt im Dezember diesen Jahres. Wird grundsätzlich die Hinterbliebenenrente gekürzt a) wegen des Minijobs, b) wegen meiner Altersrente? MfG Stella

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo stella,

ich versuche mal die vielen guten und richtigen Antworten zu sortieren. Evtl. ist das Thema dann auch nicht mehr ganz so schwierig.

1) Grundsätzlich wird jedes Einkommen, dass eine Witwe/ein Witwer erzielt, auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet. Bereits hier wäre ggf. zu differenzieren und näher zu verifizieren um welches Einkommen es sich genau handelt und ob eine Witwen-/Witwerrente nach "neuem" oder nach "altem" Recht gezahlt wird. In Ihrem Fall können wir auf diese Unterscheidung verzichten, da sowohl Minijob und demnächst auch Ihre eigene Altersrente immer (egal ob die Hinterbliebenenrente nach "neuem" oder nach "altem" Recht gezahlt wird) angerechnet wird.

2) Es gibt einen Freibetrag von aktuell 803,88 Euro (im Westen). Bis zu diesem Einkommen wird die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt.

3) Berücksichtigt wird das Einkommen aus einem Minijob in voller Höhe, bei Bezug Ihrer eigenen Altersrente wird diese in Bruttohöhe berücksichtigt, allerdings vorab um 14% gemindert (diese 14% Minderung (Pauschale) stellt Ihre Aufwendung zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. mgl. Steuerbelastungen dar, womit ein möglichst realistischer Nettorentenwert nachgebildet wird.)

4) Summen vergleichen!! Was haben Sie an Einkommen (ggf. Minijob und Altersrente wenn beides gleichzeitig bezogen wird) und was dürfen Sie haben (also Freibetrag).

Haben Sie zu viel Einkommen, dann wird der den Freibetrag überschreitende Teil zu 40% bei der Hinterbliebenenrente gekürzt.

Bsp. mit gerundeten zahlen:

Sie haben -nach pauschaler Kürzung von 14%- 1000 Euro Altersrente.

Freibetrag liegt bei rund 800 Euro.

Also 200 Euro "zu viel" bzw. 200 Euro Einkommen über dem Freibetrag.

Von diesem 200 Euro zu viel werden 40% (also 80 Euro) bei der Hinterbliebenenrente gekürzt.

Besonderheit:

In Ihrem Fall bitte besonders das waisenrentenbeziehende Enkelkind beachten. Dieses kann ggf. -sollten Sie unbedingt bei Ihrem Rententermin erfragen- ggf. Ihren Freibetrag erhöhen. Der Freibetrag erhöht sich für pro Kind um 170 Euro. Sie hätten dann einen Freibetrag von 803 Euro (Standard) plus ggf. 170 Euro (wegen dem Enkelkind), also insgesamt 973 Euro.

Hier allerdings gleich der Hinweis, dass das Enkelkind -wenn es denn Ihren Freibetrag erhöht- nur solange den Freibetrag erhöht, wie es waisenrentenberchtigt ist. Also wenn das Enkelkind keine Waisenrente mehr bekommt (wird schon rein von Alter her irgendwann der Fall sein), dann gibt´s für Sie auch keinen erhöhten Freibetrag mehr. Ihr Standard-Freibetrag (803 Euro) verbleibt dann "nur" noch.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo stella,

ich möchte nochmal letzte Irritationen ausräumen.

Ein von Ihnen beschriebenes "umsonst arbeiten" wird es in keinen Fall geben.

Im schlimmsten Fall verdienen Sie Geld, welches bei der Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Da diese Anrechnung aber nur iHv. 40% stattfindet, bleiben am Schluss immer 60% des Verdienstes zusätzlich in Ihrer Geldbörse. Sie arbeiten also nicht "umsonst", sondern nur finanziell etwas unproduktiver (wenn man das so formulieren möchte). Mehr eigener Verdienst heißt aber auch immer -in Summe- mehr in Ihrer Geldbörse.

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6 Antworten

W*lfgangam 08.09.2016 | 20:07
Zitat von stella anzeigenausblenden
Hallo Stella, ja, kann wegen beider Einkommensarten passieren. Für die Witwenrente gilt ein Einkommensfreibetrag von 803 EUR (bei Wohnort West). Liegt Ihre 'Netto-Altersrente' schon drüber, geht der Minijob zusätzlich voll in die Kürzungsanrechnung - von den max. 450 EUR bleiben aber immer noch 60 % übrig, da das Einkommen über dem Freibetrag nur zu 40 % zur Kürzung der Witwenrente führt. Wenn Sie uns die Höhe Ihrer Altersrente und die Einkünfte aus dem Minijob mitteilen, lässt sich ziemlich genau einschätzen, ob/welche Kürzung erfolgen würden. Gruß w.
stellaam 08.09.2016 | 21:20
Vielen Dank für die Antwort. Ich hab mich ein wenig vertan. Meine Hinterbliebenenrente beträgt 938 Euro ab 1.12. werde ich 850 Euro Rente bekommen. Die Einkünfte aus dem minijob variieren. Im August waren es nur 70 Euro, im September werden es etwa 430 Euro sein. Und im Oktober auch etwa 430 Euro. Dann ist erst einmal Schluss - Im April werde ich dann wieder die Arbeit aufnehmen. Ich werde dann darauf achten, dass ich nicht zu viel Arbeite, damit mir nicht das Geld wieder abgezogen wird, aber da weiß ich nicht, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist. Bei mir lebt meine Enkeltochter - hat das irgend einen Einfluss? Schöne Grüße stella
W*lfgangam 08.09.2016 | 23:05
Zitat von stella anzeigenausblenden
Hallo stella, nein, hat grundsätzlich keinen Einfluss. Sofern die Enkeltochter nicht im weitesten Sinne als waisenrentenberechtigtes Kind zur Ihren Gunsten Einfluss auf die Höhe des Freibetrags Ihrer Witwenrente nehmen kann - könnte sein, das vor Ort prüfen lassen! > ab 1.12. werde ich 850 Euro Rente bekommen. Da Ihre Rente bereits den Freibetrag von 803 überschritten hat, wird der Minijob voll in die Einkommensanrechnung einbezogen - bei schwankenden Einkünften ist die Kürzung der Witwenrente etwas schwieriger zu erklären, da das Vorjahres-Gesamteinkommen eine Rolle spielt, verglichen mit dem aktuellen Monatseinkommen zum 01.07. eines jeden Jahres. Bei Ende des Minijobs im Okt. machen Sie zwingend eine Mitteilung an die DRV, damit ggf. eine Erhöhung/Neuberechnung der Witwenrente erfolgt. Gruß w.
stellaam 09.09.2016 | 08:08
Vielen Dank, Experte. Ich glaub, ich hab das alles verstanden :-) Werde mir Ihren Text nochmal ausdrucken und in Ruhe zu Gemüte führen - Ich habe ein Heftchen der BfA die Hinterbliebenenrente betreffend. Da hab ich auch einiges gefunden, das Sie hier schreiben. - Aber so deutlich kommt das in dem Flyer nicht raus -jedenfalls für mich nicht-. Enkeltochter ist bald 17 - und wird im nächsten Jahr eine Lehre antreten - das alles werde ich bei meinem Rententermin ansprechen. - Mal gucken - dann werde ich meinen Minijob entweder im nächsten Jahr canceln oder nur wenige Stunden arbeiten, um nicht "umsonst" zu arbeiten. Vielen Dank nochmal für Ihre Mühe Schöne Grüße stella
stellaam 09.09.2016 | 06:58
vielen Dank, W. - was ist das doch bloß für eine komplizierte Sache. Mir sträuben sich Haare!! Wie gut, dass sich Menschen wie Sie damit auskennen. Vielen Dank. Meine Enkeltochter bekommt Waisenrente in Höhe von 270 Euro - Ich habe übenächste Woche einen termin bei der Rentenberatung. Mein Fragenzettel ist schon ziemlich lang. Aber nochmals danke für die Infos. Gruß stella
stellaam 09.09.2016 | 18:04
Vielen Dank für die Anmerkung. Sicher ist es so, dass ich etwas mehr in der Geldbörse habe als ohne Arbeit. Das sehe ich schon und die Arbeit tut mir ja auch gut. Ich muss mich erst einmal in mein Rentenleben einfinden. Die Sorge um das Versorgtsein, finanziell gesehen, ist groß, wenn ich erst einmal Klarheit habe, was letztendlich in meinem Portemonnaie landet, dann kann ich mich zurücklehnen :-) Vielen Dank noch einmal! Stella
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