Bevor eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, sollten Sie die Aufnahme einer Beschäftigung dem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Die sogenannte "Arbeitsmarktrente" wird geleistet, weil Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben können. Darüber hinaus sind diese Versicherten arbeitslos, weil ein entsprechender Arbeitsplatz nicht vorhanden ist. Diese Versicherten erhalten daher die Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Aufnahme einer Tätigkeit von 2 Stunden dürfte daher unproblematisch sein. Die Verdienste sind jedoch auf 525 Euro monatlich bzw. 6300 Euro jährlich begrenzt.