Minijob Aufstockung

von
Jule K.

Guten Tag!

Ich bin 49 Jahre alt, freiberuflich tätig und mein bisheriger Verlauf für die Rentenversicherung sieht wie folgt aus:
14 Monate Beitragszeit
96 Monate Anrechnungszeit
8 Monate aus geringfügiger nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung

Bisher habe ich also keinen Anspruch auf eine Altersrente.
Nun habe ich wieder einen gewerblichen Minijob angenommen und mir wurde zusammen mit der Anmeldung ein Infoblatt zur Aufstockung ausgehändigt. Mir ist aber nicht klar, ob das für mich Sinn machen würde. Deshalb meine Fragen:

1.) Kann ich durch die Aufstockung überhaupt noch die erforderlichen Wartezeiten zusammen bekommen?
2.) Wenn ja, wie lange müsste ich in dem Job dafür arbeiten?
3.) Sollte ich die erforderlichen Monate noch erreichen, lohnt sich das überhaupt, wäre die Rentenzahlung dann später nicht sehr gering und es wäre besser für mich, jetzt den vollen Lohn zu erhalten? Bei den angerechneten Tätigkeiten handelte es sich immer nur um Aushilfs-/Minijobs mit entsprechend geringem Lohn.

Vielen Dank und Gruß

Jule

von
Klugpuper

Kurz gesagt: Billiger als für 3,6% kommen Sie nie wieder an Rentenanwartschaften.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie tunlichst darauf achten, später einen Rentenanspruch zu haben, egal wie gering er auch sein mag.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, gibt es später auch einen kleinen Zuschuss.

Also: Einzahlen, sind nicht einmal 17 Euro!

von
Klugpuper

Es fehlen noch 38 Monate an Beiträgen.

Experten-Antwort

Hallo Jule K.,

Ihr Renteneintrittsalter dürfte beim Geburtsjahrgang 1969 bei 67 Jahren liegen, wenn Sie bis dahin die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (60 Kalendermonate)erreicht haben. Hier wären auch die Zeiten im Mini-Job voll anrechnungsfähig, sofern Sie die Eigenanteile von derzeit 3,6 % leisten. Sie erwerben hierdurch kleine Zuwächse für die spätere Altersrente von etwa 4,50 EUR Brutto für ein Jahr Tätigkeit mit eigenen Beiträgen im Mini-Job.

Bitte lassen Sie sich zu Ihrem Einzelfall persönlich in Ihrer regionalen Rentenservice-Stelle beraten, welche Zeiten bei Ihnen gespeichert sind (viele Beitragsmonate etc. und welche Ansprüche bei Ihnen denkbar wären).
In diesem Forum können wir Ihre persönliche Rentensituation aus Gründen des Datenschutzes nicht aufarbeiten.

von
Jule

Warum ist das für die gesetzliche Krankenversicherung so wichtig?

Zitiert von: Klugpuper
Kurz gesagt: Billiger als für 3,6% kommen Sie nie wieder an Rentenanwartschaften.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie tunlichst darauf achten, später einen Rentenanspruch zu haben, egal wie gering er auch sein mag.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, gibt es später auch einen kleinen Zuschuss.

Also: Einzahlen, sind nicht einmal 17 Euro!

von
Jule

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Müsste ich, wenn mir 38 Monate Wartezeit fehlen, also 38 Monate in dem Minijob mit Aufstockung arbeiten?

Zur Höhe meiner möglichen Rente habe ich natürlich keine genauen Angaben erwartet, dachte nur man könnte da evtl. anhand des maximalen Verdienstes in einem Minijob eine allgemeine Aussage machen.

Zitiert von: Experte/in

Hallo Jule K.,

Ihr Renteneintrittsalter dürfte beim Geburtsjahrgang 1969 bei 67 Jahren liegen, wenn Sie bis dahin die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren (60 Kalendermonate)erreicht haben. Hier wären auch die Zeiten im Mini-Job voll anrechnungsfähig, sofern Sie die Eigenanteile von derzeit 3,6 % leisten. Sie erwerben hierdurch kleine Zuwächse für die spätere Altersrente von etwa 4,50 EUR Brutto für ein Jahr Tätigkeit mit eigenen Beiträgen im Mini-Job.

Bitte lassen Sie sich zu Ihrem Einzelfall persönlich in Ihrer regionalen Rentenservice-Stelle beraten, welche Zeiten bei Ihnen gespeichert sind (viele Beitragsmonate etc. und welche Ansprüche bei Ihnen denkbar wären).
In diesem Forum können wir Ihre persönliche Rentensituation aus Gründen des Datenschutzes nicht aufarbeiten.

von
W*lfgang

Zitiert von: Jule K.
Nun habe ich wieder einen gewerblichen Minijob angenommen und mir wurde zusammen mit der Anmeldung ein Infoblatt zur Aufstockung ausgehändigt.

Hallo Jule K.

warum übergibt Ihnen Ihr AG ein Merkblatt zur 'Aufstockung'? Das Thema ist seit 2013 erledigt (bis dahin konnten Minijobs 'aufgestockt' werden, da sie versicherungsfrei waren), seit dem gibt es Hinweise zur grundsätzlichen Versicherungspflicht im Minijob und den Befreiungsmöglichkeiten.

> Müsste ich, wenn mir 38 Monate Wartezeit fehlen, also 38 Monate in dem Minijob mit Aufstockung arbeiten?

Sie müssten diese 38 durch die bestehende Versicherungspflicht im Minijob erreichen, dann können Sie ihn beenden, sonst wären sie weiter versicherungspflichtig ohne Möglichkeit der Beendigung der 'Aufstockung' - der Nutzen/weitere Versicherungspflicht, kann interessant werden, wenn es um eine Erwerbsminderungsrente geht.

Allerdings können Sie die 38 Monate auch ohne Versicherungspflicht im Minijob schaffen, wenn Sie den bis zur Regelaltersgrenze durchziehen.

> Zur Höhe meiner möglichen Rente habe ich natürlich keine genauen Angaben erwartet, dachte nur man könnte da evtl. anhand des maximalen Verdienstes in einem Minijob eine allgemeine Aussage machen.

Könnte man: angenommen Sie haben keine Kinder, die in der DRV anzurechnen wären (Ihre Angaben lassen darauf schließen), wäre ein knapper Hunderter als mtl. Rente nicht möglich, selbst wenn Sie in den 14 Beitragsmonaten richtig gut verdient hätten. Das Ergebnis geht wohl eher in Richtung max. 50 EUR.

Wie empfohlen: beraten lassen!

Gruß
w.

von
Klugpuper

Deswegen ist es für die KV wichtig:

Keine Rente und gesetzlich versichert: freiwillige Versicherung (mit allen ihren Spitzfindigkeiten) oder ggf. Familienversicherung

Rente und gesetzlich versichert:
In der Regel KVdR (in der Regel günstiger und unkomplizierter als die freiwillige Versicherung)

Sonst einfach beraten lassen.

von
chi

Zitiert von: W*lfgang
Sie müssten diese 38 durch die bestehende Versicherungspflicht im Minijob erreichen, dann können Sie ihn beenden, sonst wären sie weiter versicherungspflichtig ohne Möglichkeit der Beendigung der 'Aufstockung'

Doch, man kann jederzeit auf die Versicherungspflicht verzichten; was nicht geht, ist, sie danach wieder aufleben zu lassen. (Früher war es genau umgekehrt: Man war zunächst versicherungsfrei und konnte sich jederzeit zum „Aufstocken“ entschließen, das dann aber nicht mehr rückgängig machen.)

von
W*lfgang

Zitiert von: chi
Zitiert von: W*lfgang
Sie müssten diese 38 durch die bestehende Versicherungspflicht im Minijob erreichen, dann können Sie ihn beenden, sonst wären sie weiter versicherungspflichtig ohne Möglichkeit der Beendigung der 'Aufstockung'

Doch, man kann jederzeit auf die Versicherungspflicht verzichten; was nicht geht, ist, sie danach wieder aufleben zu lassen. (Früher war es genau umgekehrt: Man war zunächst versicherungsfrei und konnte sich jederzeit zum „Aufstocken“ entschließen, das dann aber nicht mehr rückgängig machen.)

Stimmt chi :-)

...früher war alles anders ;-) - hier haben sich nur die Vorzeichen verändert, der Verfahrensweg ist im Endeffekt der gleiche. THX für den Hinweis!

Gruß
w.

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