Hallo Frau Denkmann,
die Aufnahme eines Minijobs müssen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.
Sofern Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten und nicht mehr als 6.300 Euro pro Jahr verdienen, haben Sie nichts zu befürchten.
Die Rentenerhöhungen in den neuen Bundesländern fallen höher aus, da es derzeit noch unterschiedliche Berechnungswerte für Renten in Ost- und Westdeutschland gibt. Bis 2025 wird dieser Prozess abgeschlossen sein, so dass dann die Rentenanpassungen für alle gleich sein werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum kein Ort für politische Diskussionen ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung