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Minijob bei RV melden

von Roswitha20.10.2008 | 14:13
1290 Ansichten
4 Antworten

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Hallo ich erhalte die volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer. Ich habe evtl. die Möglichkeit einen Minijob, der bei der Minijobzentrale angemeldet würde, zu erhalten, wo ich max. 400 Euro dazu verdienen könnte. Muß ich das separat bei der DRV anmelden oder reicht die Anmeldung über die Minijobzentrale, da ja eh meine Sozialversicherungsnummer angegeben wird. Danke und Grüße Roswitha

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gehört zu Ihren Mitwirkungspflichten die Aufnahme einer Beschäftigung Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Dies gilt auch für Minijobs. Unabhängig hiervon erhält der Sachbearbeiter normalerweise eine Meldung aufgrund der Anmeldung bei der Minijobzentrale. Da Minijobs generell als nicht rentenschädlich anzusehen sind, wird sich im Ergebnis allerdings sowieso nichts ändern.

3 Antworten

Carolaam 20.10.2008 | 14:30
Hallo Roswitha, einfach unter Angabe der Vers.Nr. dem RV-Träger mitteilen, dass ab Monat Okt. ein Minijob aufgenommen wurde. MfG
Chrisam 20.10.2008 | 17:39
Die Meldung ist sogar zwingend erforderlich.
Warum?am 20.10.2008 | 19:45
Sie sollen es zwar melden, doch der Leistungsträger erfährt es auch durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale. Warum die Empfehlung zur Mitteilung gegeben wird, wenn es doch keine Auswirkungen auf den Rentenbezug hat und dem zahlenden Träger im Rahmen des Datenaustauschs ohnehin angezeigt wird ... ?
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