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Minijob bei voller Erwerbsminderungsrente

von Minijob10.01.2020 | 09:21
144 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebes Expertenforum, mir ist bekannt, dass bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ein Hinzuverdienst von 6.300 Euro jährlich möglich ist, z.B. durch einen Minijob. Wie verhält es sich mit der Arbeitszeit? Wieviele Stunden täglich bzw. wöchentlich sind möglich sofern es der Gesundheitszustand erlaubt? Maximal 3 Stunden pro Tag oder z.B. auch einmal wöchentlich 5 Stunden? Wie verhält es sich wenn die volle Erwerbsminderungsrente eine Arbeitsmarktrente ist - gleich oder ist hier z.B. einmal max. 6 Stunden wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen eines Minijobs möglich ohne die Rente - vorausgesetzt immer in Berücksichtigung des Gesundheitszustandes - zu gefährden. ? Vielen Dank für eine informative verbindliche Rückmeldung bzw. Erfahrungswerte bzw. Expertenantwort.

2 Antworten

Mitleseram 10.01.2020 | 09:25
Die Entgeltgrenze für einen Minijob liegt seit 2013 unverändert bei 450 EUR monatlich. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2020 mindestens 9,35 EUR/Stunde. Somit ist bei einer Beschäftigung auf Minijobbasis ohnehin nur eine Arbeitszeit von maximal 48 Stunden im Kalendermonat möglich. bei maximal 48 h im Monat besteht nicht die geringste Gefahr, auf eine regelmäßige Arbeitszeit von "mindestens 3 Stunden täglich" zu kommen. Somit wäre ein ausschließlicher Minijob bei einer Erwerbsminderungsrente immer unschädlich.
Minijobam 10.01.2020 | 09:47
Vielen Dank für die Antwort lieber Mitleser. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass aus gesundheitlichen Gründen nicht beabsichtigt ist jeden Tag, also 5-6 x wöchentlich, den Minijob auszuüben sondern nur an 1-2 Tagen in der Woche. Daher würden eben täglich eventuell mehr Stunden auflaufen und daher die Frage wieviel Stunden maximal täglich unschädlich sind.
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