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Experten-Antwort

Minijob bei Waisenrente nicht angegeben

von walter97014.02.2012 | 16:19
4473 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, meine Freundin hat ein Problem, das sie zur Zeit nicht mehr ruhig schlafen lässt. Meine Freundin bezieht seit dem Tod ihres Vaters Halbwaisenrente. Diese Halbwaisenrente wurde ihr weiter gewährt, als sie in das Rechtsreferendariat (=jur. Vorbereitungsdienst) eintrat. Das Gehalt des Referendariats hat sie auch sofort gemeldet, und daraufhin wurde ihr fortan ein geringere monatliche Rente überwiesen. Im ersten Halbjahr nahm sie sodann einen Nebenjob auf 400 €- Basis an. Bei diesen Job handelte es sich um eine genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung, die sie sofort ihren Arbeitgeber anzeigte. Hierbei wurde meiner Freundin gesagt, dass der Arbeitgeber eine Meldung an den Rentenversicherungsträger machen wird. Dies hat er aber wahrscheinlich nicht getan, denn nach der jährlichen Einkommensüberprüfung hat sie ein Schreiben bekommen, wonach dem Rentenversicherungsträger erst jetzt die Nebenbeschäftigung bekannt wurde und daher die Rente neu berechnet werden müsste. Danach hat meine Freundin ein neuen Rentenbescheid bekommen und wurde zur Rückzahlung der überbezahlten Halwaisenrente aufgefordert (ohne "Strafzinsen" o.. Ä.). Dieser Aufforderung ist sie umgehend nachgekommen. Die Frage ist nun, ob sie noch irgendwas zu befürchten hat. Sie macht sich Riesensorgen vor allem im Hinblick auf ihre berufliche Zukunft. Kann ihr schlimmstenfalls noch ein Strafverfahren wegen Betrugs drohen? Hervorzuheben ist, dass sie niemals wissentlich falsche Angaben gemacht, sondern (fahrlässigerweise?) gedacht hat, alles habe so seine Ordnung. Vielen Dank schon einmal im Voraus Schönen Gruß Walter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo walter970,

Ihre Freundin braucht sich keine Sorgen zu machen - es droht kein Strafverfahren wegen Betrugs und die Rentenversicherung meldet das "Vergehen" auch nicht irgendwohin. Für die Rentenversicherung ist mit der Rückzahlung alles erledigt.

Für die Zukunft sollte sie aber bitte berücksichtigen, dass die "Meldung" der Beschäftigung durch den Arbeitgeber (dabei geht es immer nur um die SV-Beiträge) nichts zu tun hat mit den Mitteilungspflichten, die sie persönlich gegenüber dem RV-Träger hat, der ihre Rente zahlt (siehe Rentenbescheid und § 66 Abs. 1 Nr. 2 SGB I).

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6 Antworten

Krämersam 14.02.2012 | 18:47
Wenn ihre Freundin die Rückforderung der RV bereits beglichen hat, ist die Sache damit erledigt und Sie hat dann nichts mehr zu befürchten. Die Sache ist damit ad acta gelegt.
W*lfgangam 14.02.2012 | 18:53
Zitat von walter970 anzeigenausblenden
Hallo walter970, sollte sie auch nie wieder, Albträume mögen sie plagen - denn, las ich richtig 'Rechtsreferendariat' ?!, - huch, da sollte man/frau respektive der staatlich subventionierten Bildungsunterstützung doch wohl in der Lage sein, so eine Kleinigkeit wie den Halbwaisenrentenbescheid lesen zu können und die ziemlich am Anfang stehenden damit verbundenen Rechtspflichten (ich teile jegliches Einkommen sofort und ungefragt dem Rentenversicherungsträger mit) ohne schuldhafte Unterlassung verstehen zu können, tz tz tz ... Die Auskunft des Arbeitgebers war schon richtig, er meldet der Mini-Job-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) als 'zuständigem' Versicherungsträger die geringfügige Tätigkeit - aber niemals irgendwelches Einkommen in Zusammenhang mit irgendwelchen Renten dem dafür zuständigen Versicherungsträger zusätzlich. Trotzdem keine Bange, die Sache ist mit der Rückzahlung ausgestanden. Allerdings kann ich nicht dafür garantieren, dass sich irgendwelche Jobhunter vorsorglich bei Ihnen nach dem Namen der Betreffenden erkundigen werden, damit sie niemals einen Posten oberhalb des ehrenwerten Pförtners bei der DRV erhalten wird ...und auch keine weiteren fahrlässigen Schäden bei anderen Unternehmen anrichten kann. Ich fürchte, sie wird sich nach ein Greencard jenseits des Äquators umsehen müssen - dann wird sie auch wieder ruhig und warm schlafen ;-) Gruß w.
Harryam 14.02.2012 | 19:27
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Dachte ich auch spontan. Deutschsprachig ist sie aber?
walter970am 15.02.2012 | 08:51
Vielen Dank für die raschen und informativen Antworten ... Sie haben mir gestern Abend noch den Valentinstag gerettet ;) Ja der Fehler war eben, dass meine Freundin sich auf die Aussagen, der Sachbearbeiterin im Personalbüro verlassen hat. Meine Freundin hat die Sachbearbeieterin damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie Halbwaisenrente bezieht und daher jeder Verdienst der Rentenversicherung zu melden ist. Daraufhin hat die Sachbearbeiterin ihr gesagt, dass sie das übernehmen wird. Naja anscheinend haben die zwei Damen aneinander vorbei geredet bzw. meine Freundin als angehende Juristin hätte es besser wissen müssen ... Naja Gott sei dank ist die Sache damit erledigt ... dies wird meiner Freundin auf jeden Fall eine Lehre sein! Ich wünsche noch einen schönen Tag
B´sonam 15.02.2012 | 11:45
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
(...)meine Freundin hat ein Problem, das sie zur Zeit nicht mehr ruhig schlafen lässt.
Hallo walter970, sollte sie auch nie wieder, Albträume mögen sie plagen - denn, las ich richtig 'Rechtsreferendariat' ?!, - huch, da sollte man/frau respektive der staatlich subventionierten Bildungsunterstützung doch wohl in der Lage sein, so eine Kleinigkeit wie den Halbwaisenrentenbescheid lesen zu können und die ziemlich am Anfang stehenden damit verbundenen Rechtspflichten (ich teile jegliches Einkommen sofort und ungefragt dem Rentenversicherungsträger mit) ohne schuldhafte Unterlassung verstehen zu können, tz tz tz ... Die Auskunft des Arbeitgebers war schon richtig, er meldet der Mini-Job-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) als 'zuständigem' Versicherungsträger die geringfügige Tätigkeit - aber niemals irgendwelches Einkommen in Zusammenhang mit irgendwelchen Renten dem dafür zuständigen Versicherungsträger zusätzlich. Trotzdem keine Bange, die Sache ist mit der Rückzahlung ausgestanden. Allerdings kann ich nicht dafür garantieren, dass sich irgendwelche Jobhunter vorsorglich bei Ihnen nach dem Namen der Betreffenden erkundigen werden, damit sie niemals einen Posten oberhalb des ehrenwerten Pförtners bei der DRV erhalten wird ...und auch keine weiteren fahrlässigen Schäden bei anderen Unternehmen anrichten kann. Ich fürchte, sie wird sich nach ein Greencard jenseits des Äquators umsehen müssen - dann wird sie auch wieder ruhig und warm schlafen ;-) Gruß w.
Made my day ... Danke für diesen herrlichen Beitrag ;-)
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