Hallo walter970,
Ihre Freundin braucht sich keine Sorgen zu machen - es droht kein Strafverfahren wegen Betrugs und die Rentenversicherung meldet das "Vergehen" auch nicht irgendwohin. Für die Rentenversicherung ist mit der Rückzahlung alles erledigt.
Für die Zukunft sollte sie aber bitte berücksichtigen, dass die "Meldung" der Beschäftigung durch den Arbeitgeber (dabei geht es immer nur um die SV-Beiträge) nichts zu tun hat mit den Mitteilungspflichten, die sie persönlich gegenüber dem RV-Träger hat, der ihre Rente zahlt (siehe Rentenbescheid und § 66 Abs. 1 Nr. 2 SGB I).