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Minijob beim Ehemann

von Schröder25.01.2007 | 10:45
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1951 geboren, weiblich und seit Aug. 2006 mit 60 % schwerbehindert eingestuft. Ich habe die Wartezeit für die Rente wegen Erwerbsminderung, für die Altersrente, die vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, die vorzeitige Altersrente für Frauen und die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt. Nach Schreiben v. 6.3.2006 habe ich nach heutigen Stand 14,6104 Entgeltpunkte erworben und werde mit 65 Jahren 381,77 Euro Rente erhalten. Seit 1990 bin ich im Büro meines Mannes als geringfügige Beschäftigte (Minijob) mit 400,-- Euro Verdienst tätig und habe auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und auch den Betrag aufgestockt. Meinen Berechnung zufolge haben wir, wegen den Sozialabgaben und der Berufsgenossenschaftsversicherung und meiner Rentenaufstockung insgesamt gesehen mehr Ausgaben, als das sich das Gehalt welches den Gewinn mindert sich steuerlich auswirkt. Da der Rentenanspruch bis zu meinem 63 Lebensjahr dadurch nur unwesentlich erhöht, bin ich am Überlegen diese Beschäftigung niederzulegen und keine Einzahlungen mehr zu leisten. Mit welchen (Reha etc.) Nachteilen muss ich dann insgesamt gesehen rechnen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um alle Eventualitäten auszuschließen sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung wenden. Hier werden Sie anhand Ihres Versicherungskontos konkret beraten und können alle Möglichkeiten und Optionen abwägen. Wo sich Ihre nächstgelegene Beratungsstelle befindet, erfahren Sie z.B. unter der Rubrik Service/Beraungsstellen auf www.ihre-vorsorge.de

3 Antworten

Schadeam 25.01.2007 | 13:09
wenn - wie Sie schreiben alle Wartezeiten erfüllt sind, können Sie ja auf jeden Fall mit 60 in Altersrente gehen. Dafür ist es sekundär, ob Sie weiterhin versichert sind. Auch die Voraussetzungen für eine mögliche Reha wären weiterhin erfüllt. Lediglich im Falle einer Erwerbsminderung würden Sie den Versicherungsschutz nach 2 Jahren verlieren, wenn Sie nicht mehr versichert sind. Wenn Sie also nach mehr als 2 Jahren em werden, würden Sie erst mit 60 AR bekommen. Dieses Risiko scheint mir nicht allzu hoch zu sein. Genaueres erfahren Sie bei einer Beratungsstelle der RV.
Schröderam 25.01.2007 | 14:24
Ich muß im Jahr 235,20 Euro aufwenden und mein Mann 1.533,44 Euro.
Schiko.am 25.01.2007 | 13:59
Mit verlaub, eine kleine ergänzung: Für die zuzahlung fallen im jahr 196,-- euro an. Jährlicher rentenzuwachs 4,25 im jahr. Welche kosten ihr mann aufbringen muss wissen sie ja selber.
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