Hallo User Paul,
wie User Senf-dazu Ihnen bereits geschildert hat, welche Zeiten für die Wartezeit von 45 Jahren dazuzählen oder nicht, ist weiteres nicht hinzuzufügen. Falls Sie eine konkrete Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.