Am Besten lassen Sie sich die Sache mit der Entgeltumwandlung noch mal von Ihrem Arbeitgeber erklären.
Soviel zu Ihrer Kenntnis vorab:
Eine Entgeltumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Teil seines vereinbarten Gehalts für künftig zu erbringende Arbeit verzichtet und dieser Teil vom Arbeitgeber für betriebliche Altersversorgung verwendet wird.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung können so im Jahr 2009 bis zu 2.592,- € steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Seit dem Jahr 2005 können bei Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge noch einmal weitere 1.800,-€ jährlich steuerfrei umgewandelt werden.
Ihren Angaben zu Folge üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus. Kennzeichen dieser Beschäftigung ist es, dass im Wesentlichen Beiträge zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber getragen werden. Sie haben allerdings die Möglichkeit auf die gesetzlich bestehende Versicherungsfreiheit zu verzichten und den Minijob aufzustocken. Dies kann Ihnen Vorteile bei der Rente bringen.
Grundsätzlich ist es so, dass bei einer Entgeltumwandlung auch der Arbeitgeber Rentenbeiträge spart und durch die Reduzierung des Entgelts geringere Rentenanwartschaften Ihrem Versicherungskonto gutgeschrieben werden. Andererseits entsteht ein neuer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorgeleistung.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Dabei erhalten Sie zum Einen Auskunft über Ihre momentane Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, andererseits können Ihnen möglicherweise Hilfen geboten werden Ihren Versicherungsschutz zu optimieren. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.