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Experten-Antwort

Minijob - da als Rentner Brutto für Netto - will Arbeitgeber Lohn senken (?)

von Roger B.28.06.2021 | 13:28
212 Ansichten
12 Antworten

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Hallo zusammen, im kommenden Januar gehe ich in die Regelaltersrente :) Ich habe einen tollen Arbeitgeber und werde dort auf Minijob-Basis 2 Tage in der Woche a 5 Stunden weiterarbeiten. Der Mindestlohn in meinem Berufszweig liegt bei BRUTTO 11,80 Euro. Nun meinte er letztens, da müsse man noch mal drüber reden, denn als Rentner würde ich ja keine Steueren zahlen (BRUTTO für NETTO), also müsse der Stundensatz gesenkt werden ... Sonst wären die anderen Mitarbeiter benachteiligt ... Hmm ... darf er das? Ist das korrekt? Oder MÜSSEN die 11,80 Euro als Stundensatz gezahlt werden, auch wenn ich diese dann voll ausgezahlt bekomme? Wenn nicht, wie würdet ihr euch verhalten? Herzlichen Dank und viele Grüße Roger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roger B.,

dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die in diesem Forum nicht beantwortet werden kann.

Für Fragen zum Mindestlohn können Sie sich unter 030 60 28 00 28 an das Bürgertelefon des BMAS wenden.

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11 Antworten

Elbeam 28.06.2021 | 13:41
Ihr Betrieb ist wohl ein VEB, wo alle das gleiche bekommen müssen? Das Sie als Rentner andere Abgaben haben, so what?! Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen!
Ich denkeam 28.06.2021 | 14:14
Hallo. Ich denke Du bist als Minijobber für ihn teurer als vorher. Darum versucht er Dir etwas weniger zu zahlen. Du wärst dann mit Deinem Lohn und seinen Abgaben für Dich wieder so hoch wie vorher.
Siehe hieram 28.06.2021 | 14:22
Der Vergleich zu anderen Arbeitnehmern kann nur über den Bruttolohn erfolgen. Sonst würde ja z.B. ein Kollege, der drei Kinder auf seiner Steuerkarte eingetragen hat, Ihnen gegenüber bevorteilt sein. Die Begründung Ihres Arbeitgebers ist darüber hinaus nicht korrekt, da auch andere Mitarbeiter, die im Rahmen von 'Minijob' arbeiten, diesen Betrag 'steuerfrei' erhalten. Zu den Abgaben bei einem Minijob (auch für Rentner) können Sie sich konkret bei der minijobzentrale.de erkundigen. Grundsätzlich betrifft dieses Thema aber Arbeitsrecht, insofern kann Ihnen vielleicht zum Anspruch auf Mindestlohn z.B. auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter helfen. Eine m.E. informative Seite hierzu finden Sie z.B. hier: https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mindestl…
W°lfgangam 28.06.2021 | 18:26
Hallo Roger B., grundsätzlich beträgt der (pauschale) Steuerabzug 2 % vom Minijob, somit max. 9 €/mtl. vom Brutto weniger/nix mit Brutto = Netto. Jemand, der nach 'Steuermerkmalen'/quasi über (alte) Lohnsteuerkarte, die Steuer mit gleichem (Minijob-)Einkommen vom AG berechnen ließe, zahlt darauf keine Steuern, dann Brutto = Netto. Zunächst, Nachteil dieser Variante: der Minijob zählt dann zum steuerpflichtigen Jahreseinkommen, während bei Pauschalabzug außen vor. Was den AG die Steuerseite bei gleicher Arbeitsleistung angeht, erschließt sich mir nicht - da Sie/wie die anderen auch, und nicht der AG die Steuern dafür zahlt ...höhere Einkommen = mehr Steuern, müsste logischerweise auch Ihr AG drauf kommen, dass gleiche Arbeit gleicher Std.Lohn heißt ...offensichtlich möchte er an Ihnen als beschäftigter Rentner selbst 'verdienen' ;-) Gruß w.
Siehe hieram 29.06.2021 | 08:09
Zitat von W°lfgang anzeigen
nicht weniger, sondern 'mehr' und zwar für den Arbeitgeber, der trägt nämlich diese 2 %. Aber hierbei ist es egal, ob er dies für einen Rentner oder den drei-Kinder-Familienvater tut. Der Arbeitnehmer selbst zahlt lediglich den Beitragsanteil zur RV (bei 450,00 EUR = 16,20 EUR), die für den Fragesteller dann auch noch jeweils zum 01.07. des Folgejahres die Altersente um ein paar ct monatlich erhöhen. Wenn er aber drauf verzichtet, muss der AG die kompletten 18,6 % alleine tragen. https://www.minijob-zentrale.de/SiteGlobals/Forms/Minijob-Rechne… So oder so KEIN Grund, den Bruttostundenlohn zu kürzen. Mit welcher Begründung auch immer.
Uweam 29.06.2021 | 10:41
...Ich habe einen tollen Arbeitgeber ... ...Nun meinte er letztens, da müsse man noch mal drüber reden... ... darf er das? Ist das korrekt?... ...Wenn nicht, wie würdet ihr euch verhaltet... Das passt doch alles nicht zusammen.
Siehe hieram 29.06.2021 | 10:28
Das stelle ich mal in Frage: wenn der AN nicht versichert asein will zahlt der AG "nur" 15% an die RV, keine 18,6%!
Sie haben Recht! Danke für den Hinweis! Da hat wohl bei meiner Testeingabe vorhin irgendwas gehakt.
Roger B.am 29.06.2021 | 15:48
Hallo zusammen, ein großes Dankeschön für die vielen Antworten, den sehr informativen Links und den Tipps. Da kann ich schon gut was mit anfangen und hab auch schon eine sehr konkrete Vorstellung, wie ich mich da verhalte (ich bestehe auf meinen Satz). Zum Kommentar: "Das passt doch alles nicht zusammen ..." Doch tut es :) Bei uns ist im Moment halt an allen Ecken und Kanten Sparen angesagt. Es herrscht aber ein gutes Betriebsklima. Und ich bin mir sicher, mit ein paar Argumenten aus diesem Thread ist die Sache schnell vom Tisch. Ich wollte einfach nur wissen, was Sache ist. Ganz herzlichen Dank ! Roger B.
W°lfgangam 29.06.2021 | 17:48
Zitat von Siehe hier anzeigen
grundsätzlich beträgt der (pauschale) Steuerabzug 2 % vom Minijob, somit max. 9 €/mtl. vom Brutto weniger/nix mit Brutto = Netto.
nicht weniger, sondern 'mehr' und zwar für den Arbeitgeber, der trägt nämlich diese 2 %.
Ergänzung: Richtig, der AG 'zahlt' zwar die 2 % Pauschalsteuer mit den anderen Beiträgen an die 'Minijob-Zentrale', darf sie aber vom Minijob-Entgelt abziehen ...und wird oft abgezogen; andere AG lassen den Minijobbern die 2 % - Genaueres ergibt sich dann aus der Gehaltsabrechnung, oder schon vorab auf Nachfrage beim AG ;-) Gruß w.
Tommiam 29.06.2021 | 20:44
Der AG darf Sie nicht schlechter als die Kollegen behandeln. Ein Minijob ist Arbeitsrechtlich gleich wie eine Vollzeit Stelle zu behandeln. Und daher muss er ihnen den gleichen Lohn zahlen, wie den Kollegen. Verhandeln müssen sie vielleicht mit der Pauschalsteuer. Wenn der AG die 2% zahlt, dann zahlen Sie keine Steuern auf den Lohn. Aber dazu ist er nicht verpflichtet. Und überlegen Sie gut, ob Sie nicht auch die Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer) zahlen, denn einmal abgelehnt, kann man das nicht mehr ändern...
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