Bei einer vorgezogenen Altersrente steht die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente bei 450 € monatlich. Es kommt nur auf den monatlichen Entgeltbetrag an. Der darf eben 450 € nicht überschreiten. Ausgenommen für zwei Monate im Kalenderjahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert (hier 900 €) überschritten werden.
Auf die dafür aufgewendeten Stunden kommt es nicht an. Hier erfolgt auch keine Prüfung durch die Rentenversicherung.