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Experten-Antwort

Minijob Hinzuverdeinst

von Hugo29.08.2016 | 15:56
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im Rahmen der Minijobregelungen gibt es die Möglichkeit des Zeitkontos mit festem monatlichen Einkommen von 450 €. So kann dem Arbeitsanfall in Spitzenzeiten Rechnung getragen werden, beispielsweise 50 Stunden im August und 40 Stunden im September. Bei 90 Std. und bspweise 10 € Stundenlohn und fester Vereinbarung von 450 € mithin ein Minijob. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die vorgezogene Altersrente, wenn zwar das Einkommen jeweils 450 € ist, aber eigentlich die Grenze durch die sTunden im August schon überschritten wird? Zählen die tasächlichen Stunden oder der vereinbarte Verdienst??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei einer vorgezogenen Altersrente steht die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente bei 450 € monatlich. Es kommt nur auf den monatlichen Entgeltbetrag an. Der darf eben 450 € nicht überschreiten. Ausgenommen für zwei Monate im Kalenderjahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Wert (hier 900 €) überschritten werden.

Auf die dafür aufgewendeten Stunden kommt es nicht an. Hier erfolgt auch keine Prüfung durch die Rentenversicherung.

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3 Antworten

Hugoam 30.08.2016 | 08:08
ich gebe aber zu bedenken, dass die Stundenzahl nicht ohne Bedeutung sein kann, denn durch den gesetzlichen Mindestlohn spielt die Stundenanzahl eine Bedeutuung. Nochmals mein Beispiel klarstellender... Im Rahmen der Minijobregelungen wird ein monatlicher Verdienst von 450 € pauschal vereinbart und die Arbeitszeit über Stundenansammlungen ausgeglichen bzw. verteilt. So wird im Jahr oder im Beschäftgungszeitraum,beispielsweise bei 6 Monaten der Wert von 2700 € nicht überschritten. Allerdings ist das tatsächliche Stundensoll je Monat sehr unterschiedlich, mal 30 Stunden mal 70 Stunden... Im Rahmen einer Überprüfung ist dies durch das Zeitkonto nachvollziehbar und auch prüfbar. Würde das den rentenrechtlichen Hinzuverdienst einer vorgezogenen Altersrente - unabhänig vom 2-maligen Überschreiten- beieinflussen...wäre das aus Sicht des Hinzuverdienstes der Rente zulässig??
****am 30.08.2016 | 13:28
Hallo Hugo, bei den Minijobs mit flexiblen Arbeitszeitregelungen und Wertguthaben muß mann das Wertguthaben schon genau im Auge behalten, wird nämlich aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung vorausschauend bis zum Jahresende die Jahresentgeltgrenze von 5400 Euro überschritten liegt ab dem Monat keine geringfügig entlohnte Beschäftigung mehr vor, von dem an ein Überschreiten der Jahresentgeltgrenze aufgrund der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung absehbar ist. Hat man zu diesem Zeitunkt bereits schon 2x die Hinzuverdienstgrenze überschritten würde für jeden weiteren Monat bis zum Jahresende eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen und die vorgez. AR könnte nur als Teilrente gezahlt werden.
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