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Experten-Antwort

Minijob mit Aufstockung der Rentenbeiträge + Selbstständigkeit

von Stefan Pohl15.11.2011 | 20:45
9281 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin seit einigen Jahren selbstständig und dadurch leider nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da ich mit der selbstständigen Tätigkeit aktuell nicht genug verdiene möchte ich gerne einen 400,- Euro Job zusätzlich annehmen. Dort bestünde dann ja auch die Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung des Rentenbeitrags. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wäre ich ja aufgrund der privaten Versicherung befreit. Würden sich die Rentenbeiträge dann allein nach der Höhe der Einkünfte aus meiner 400,- Euro-Tätigkeit ergeben? Oder spielen dann auch Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit eine Rolle? Wäre es für den Fall dass der 400,- Euro-Job wieder aufgegeben wird weiterhin möglich aus eigener Tasche Beiträge zu entrichten und damit weitere Ansprüche zu erwerben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.11.2011 | 08:39

Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigung macht im Hinblick auf den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente Sinn.

Die Beiträge während der Versicherungspflicht sind nach dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung, mind. jedoch aus 155 EUR zu zahlen.

Ihre selbständige Tätigkeit spielt bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes keine Rolle, eine Zusammenrechnung erfolgt also nicht.

Nach Aufgabe der Beschäftigung können Sie weiter ggf. weiter (Pflicht- oder freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

Bereits jetzt sollten Sie sich im Hinblick auf Ihren Versicherungsschutz dringend bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen, allein um keine Fristen zu versäumen.

3 Antworten

Stefan Pohlam 15.11.2011 | 20:47
Kurzer Nachtrag: Ich bin Mitte 30 und habe vor meiner selbstständigen Tätigkeit bereits 10 Jahre als Angestellter Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
Stefan Pohlam 16.11.2011 | 11:30
Vielen Dank für die rasche Antwort! Es geht mir eigentlich weniger um die Erwerbsminderungsrente (die Ansprüche hier sind nach bisher 10 Beitragsjahren überschaubar) sondern eher auch um die Altersrente. Immerhin fällt es mir aufgrund der Einkommenssituation schwer private Vorsorge zu treffen - auch wenn ich hoffe dass sich dies im Laufe der nächsten Jahre ändert. Mir wäre es schon wichtig zumindest solche Rentenansprüche aufzubauen die die Grundsicherung übersteigen. Außerdem habe ich in den 10 Jahren meiner abhängigen Beschäftigung verhältnismäßig gut verdient und es wäre ja unsinnig diese Ansprüche verfallen zu lassen (falls dies nicht ohnehin schon passiert ist). Auch wenn es dafür jetzt zu spät ist würde mich sehr interessieren ob diese Möglichkeit auch direkt nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bestanden hätte. Über die Arbeitsagentur habe ich damals die Information erhalten dass ich mich freiwillig weiterhin gegen Arbeitslosigkeit (zu einem damals sehr günstigen Beitrag) versichern kann. Es wäre doch da sinnvoll gewesen auch gleich über die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Rentenversicherung zu Informieren (falls diese Möglichkeit besteht). Gibt es hierfür einen gesonderten Ansprechpartner? Oder kann ich einfach einen ganz "normalen" Beratungstermin machen und jeder Sachbearbeiter kann mir zu diesen Themen im Zusammenhang mit der Rentenversicherung und einer selbstständigen Tätigkeit Auskunft erteilen? Gibt es eine Frist nach der die bisher erworbenen Ansprüche aus der abhängigen Beschäftigung verfallen?
Sonnenscheinam 16.11.2011 | 15:09
wer 5 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlt, hat einen Altersrentenanspruch erworben, dieser verfällt auch nicht. Freiwillige Beitragszahlung sind immer für das laufende Jahr möglich, für die Pflichtversicherung aufgrund einer selbst Tätigkeit gibts Fristen. Ob es sich lohnt mit freiw. Beiträgen einen höheren Rentenanspruch zu erwerben, sei mal dahin gestellt. Warum Sie sich damals zu Beginn Ihrer Tätigkeit nicht informiert haben, müssten doch eig. Sie am besten wissen. Da selbst Tätigkeit + eine event. Beitragszahlung immer ein sehr umfassendes Thema ist, halte ich ein persönliches Beratungsgespräch für sinnvoll. Sie können daher natürlich jederzeit einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren um dort alles abklären zu können.
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