Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDer Verzicht auf die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigung macht im Hinblick auf den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente Sinn.
Die Beiträge während der Versicherungspflicht sind nach dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung, mind. jedoch aus 155 EUR zu zahlen.
Ihre selbständige Tätigkeit spielt bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes keine Rolle, eine Zusammenrechnung erfolgt also nicht.
Nach Aufgabe der Beschäftigung können Sie weiter ggf. weiter (Pflicht- oder freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Bereits jetzt sollten Sie sich im Hinblick auf Ihren Versicherungsschutz dringend bei Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen, allein um keine Fristen zu versäumen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.