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Experten-Antwort

Minijob mit geringem Lohn

von Bruno04.04.2020 | 20:49
160 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ein Minijob ohne Befreiung bei der DRV gilt ja als Anrechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente und der Rente für besonders langejährig Versicherte. Gibt es dazu eigentlich eine untere Grenze? Wenn ich z.B. nur 100,- € / Monat verdiene; reicht das aus um diese beiden Anrechnungszeiten zu bekommen? Gruß B.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bruno,

sofern Sie einen "versicherungspflichtigen" Minijob ausüben, erlangen Sie damit auch "Pflichtbeitragszeiten", die für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wichtig sind (Voraussetzung "drei Jahre Pflichtbeitragszeiten in den letzten fünf Jahren") oder auch für die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die Höhe des bezogenen Entgelts ist dabei egal (natürlich unter 450) - aber Forumsteilnehmer Schade hat Sie schon auf den Mindestbetrag zur Rentenversicherung von 32,55 Euro hingewiesen, der auch dann gilt, wenn Sie weniger als 175 Euro verdienen. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Hinweise von Forumsteilnehmer W*lfgang hinsichtlich der aktuell erweiterten Versicherungsfreiheit bei Befristung.

Gerne können Sie sich zu Minijobs auch auf der Seite der zuständigen Minijobzentrale informieren: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/node.html

Noch ein Hinweis: Ich fürchte, dass es bei Ihrer Anfrage deshalb Missverständnisse gegeben hat, weil Sie die rentenversicherungsrechtlichen Begriffe nicht ganz richtig verwendet haben ("Anrechnungszeiten" und "Berücksichtigungszeiten" haben für SGB-Insider eine andere Bedeutung und sind eben gerade keine "Beitragszeiten"). Das ist aber nicht schlimm und Ihr Anliegen ist ja trotzdem deutlich geworden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

wir mussten in diesem Thread einige Verstöße gegen die Netikette löschen, schließen den Thread, bitten dafür um Verständnis und verweisen auf drei "Wichtige Hinweise", die wir auf der Startseite des Forums nochmals ganz deutlich platziert haben.

Viele Grüße

Ihr Admin

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7 Antworten

W°lfgangam 04.04.2020 | 21:27
Hallo Bruno, irgendwie haben Sie das mit dem Minijob - ob mit oder ohne lfd. Rente - und welche versicherungspflichtigen Beitragszeiten/nur simple 'Zählzeiten' daraus entstehen, welche 'Sicherung' ein Minijob für die div. Rentenarten haben könnte, nicht so ganz verstanden. Schauen Sie mal bitte in dieses Merkblatt rein, da wird es hoffentlich klarer: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Gruß w. PS: ...zur letzten Frage/untere Grenze: ab 0,01 € sind Sie dabei.
Brunoam 04.04.2020 | 22:09
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Hallo Wolfgang, ich habe den Link durchgelesen. Jedoch konnte ich nichts gegenteiliges zu meinem ersten Beitrag feststellen. Zeiten im Minijob ergeben Berücksichtigungszeiten für "Rente für besonders langejährig Versicherte" und man hat weiterhin den Anspruch auf Erwerbminderungsrente. Oder habe ich einen kompl. Blackout? Gruß Bruno PS: ich habe derzeit keine laufende Rente oder andere Einkünfte.
W°lfgangam 04.04.2020 | 22:40
Zitat von Bruno anzeigenausblenden
Hallo Bruno, leider ja :-) Gruß w. PS: die nächsten Std./Tage werden Ihnen die Besonderheiten zum Minijob und die daraus resultierenden Rentenzeiten - auch im Hinblick auf die einzelnen Rentenarten - noch erklärt werden. Daher bitte noch etwas Geduld ...ich muss noch mal mit dem Hund durchs Feld (wobei, dieser 'dumme' Wotan hat seinen Mundschutz schon wieder gefressen ;-))
Siehe hieram 05.04.2020 | 12:22
Hallo Bruno, seit 2013 sind auch Minijobs beitragspflichtig in der Rentenversicherung und es werden auch aus einem Minijob Rentenansprühe erwirtschaftet und für weitere Wartezeiten auch mit angerechnet. Dies gilt u.a. auch für die Anspruchserhaltung für Erwerbsminderungsrente. In 'vollem Umfang' gilt dies aber nur, wenn Sie nicht auf die Versicherungspflicht verzichten bzw. aus anderen Gründen Versicherungsfrei sind (wie in der Broschüre im Einzelnen näher erläutert). Wichtig zu beachten ist aktuell auch, dass der Zeitraum für eine von vornherein befristetet geringfügige Beschäftigung aufgrund von 'Corona' verlängert wurde. Wenn Sie also jetzt erst einen 'Minijob' starten wollen, sollten Sie darauf achten, dass dieser nicht befristet wird, sonst sind die Einkünfte hieraus beitragsfrei und zählen nicht bzw. nur eingeschränkt mit! Auch hierzu gibt es Informationen in der von @W°lfgang verlinkten Broschüre. Ob Sie ansonsten die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente bzw. andere Renten erfüllen, kann hier natürlich nicht beurteilt werden. Falls es Ihnen vorwiegend um den Erhalt von Erwerbsminderungsrentenansprüchen geht, können Sie sich auch zusätzlich in der Broschüre https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… informieren. Und wenn es nicht zu sehr drängelt, dann sollten Sie eine persönliche Beratung bei Ihrer zuständigen DRV wahrnehmen, sobald die Geschäftsstellen wieder geöffnet haben. Bleiben Sie gesund!
Schadeam 05.04.2020 | 14:12
Für alle die nicht unter Mindestbeitrag bei Minijob googelm können oder wollen. Um versichert zu sein müssen mindestens 18,6% aus 175 €, also 32,55 € gezahlt werden. Beim Verdienst von 100 € zahlt der AG seine 15% Pauschalbeiträge, also 15 €. Somit muss der Minijobber 17,55 € selbst zahlen und hat bei 100 e nur einen Auszahlungsbetrag von 82,45 €. Bei einem Minijobber der aus 30 € Verdienst rentenversichert sein will, zahlt der AG also 4,50 € (15% aus 30 €) und der Minijobber dann 28,05 € - er bekommt dann immerhin noch 1,95€ ausgezahlt. :) jetzt verstanden?
Brunoam 05.04.2020 | 17:34
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Bruno,

seit 2013 sind auch Minijobs beitragspflichtig in der Rentenversicherung und es werden auch aus einem Minijob Rentenansprühe erwirtschaftet und für weitere Wartezeiten auch mit angerechnet.

Dies gilt u.a. auch für die Anspruchserhaltung für Erwerbsminderungsrente.

In 'vollem Umfang' gilt dies aber nur, wenn Sie nicht auf die Versicherungspflicht verzichten bzw. aus anderen Gründen Versicherungsfrei sind (wie in der Broschüre im Einzelnen näher erläutert).

Wichtig zu beachten ist aktuell auch, dass der Zeitraum für eine von vornherein befristetet geringfügige Beschäftigung aufgrund von 'Corona' verlängert wurde. Wenn Sie also jetzt erst einen 'Minijob' starten wollen, sollten Sie darauf achten, dass dieser nicht befristet wird, sonst sind die Einkünfte hieraus beitragsfrei und zählen nicht bzw. nur eingeschränkt mit!

Auch hierzu gibt es Informationen in der von @W°lfgang verlinkten Broschüre.

Ob Sie ansonsten die Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente bzw. andere Renten erfüllen, kann hier natürlich nicht beurteilt werden.

Falls es Ihnen vorwiegend um den Erhalt von Erwerbsminderungsrentenansprüchen geht, können Sie sich auch zusätzlich in der Broschüre

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

informieren.

Und wenn es nicht zu sehr drängelt, dann sollten Sie eine persönliche Beratung bei Ihrer zuständigen DRV wahrnehmen, sobald die Geschäftsstellen wieder geöffnet haben.

Bleiben Sie gesund!

Vielen Dank. Auch dieser Beitrag hat mich in meinen Überlegungen bestätigt. Dann such` ich mir mal einen nicht befristeten Minijob für 100,- € ohne Befreiung der RV-Beiträge um weitere "Rentenzeiten" zu erhalten. Danke für den Corona-Hinweis. Auch Ihnen: Viel Gesundheit. Gruß Bruno
Brunoam 06.04.2020 | 18:53
Hallo Experte, danke für die freundliche und ausführliche Info. Genauso hatte ich es auch erwartet. Es tut mir leid, dass ich für Verwirrung gestiftet habe. Genau weil ich KEIN SGB-Insider bin, hatte ich die Frage nach der Untergrenze in diesem Experteninfo gestellt. Es wird jedoch diesem informativen Forum nicht gerecht, wenn sich einige Leser in der Ausdrucksform eher an ein Stammtischgespräch anlehnen. Viele Grüße Bruno
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