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Experten-Antwort

Minijob: Nachträglich von RV-Pflicht befreien lassen?

von Jaro02.09.2017 | 11:27
1483 Ansichten
7 Antworten

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Hallo! Habe seit April 2017 einen Minijob in einem Privathaushalt, Beiträge zur RV-Versicherung waren gewollt. Nun hat sich meine Berufssituation verändert. Kann man die Befreiung jetzt noch nachträglich beantragen? Grüße Jaro

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jaro,

Ihre Frage wurde bereits von chi zutreffend beantwortet. Durch die Anmerkung von Fastrentner und der Zustimmung von chi wurde auch klar gestellt, dass die Befreiung für alle Minijobs nur gilt, solange diese Minijobs auch bestehen. Wenn keine Minijobs mehr ausgeübt werden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein oder mehrere Minijobs neu ausgeübt werden, dann beginnt die Versicherungspflicht und die Befreiungsmöglichkeit auch wieder von neuem.

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6 Antworten

Grokoam 02.09.2017 | 12:07
Nö.
chiam 02.09.2017 | 19:23
Warum soll das nicht gehen? Prinzipiell kann man die Befreiung jederzeit beantragen, sie gilt dann ab dem laufenden Monat (§ 6 Abs. 4 S. 2 SGB VI). Achtung: Die Befreiung gilt für alle Minijobs, und danach geht es nicht mehr zurück – einmal befreit, für immer befreit, solange Minijobs bestehen. Sie sollten sich also sehr sicher sein, daß Sie die Pflichtbeitragszeiten auch in Zukunft nicht brauchen werden.
Fastrentneram 03.09.2017 | 08:02
Zitat von chi anzeigenausblenden
Nö.
Warum soll das nicht gehen? Prinzipiell kann man die Befreiung jederzeit beantragen, sie gilt dann ab dem laufenden Monat (§ 6 Abs. 4 S. 2 SGB VI). Achtung: Die Befreiung gilt für alle Minijobs, und danach geht es nicht mehr zurück – einmal befreit, für immer befreit, solange Minijobs bestehen. Sie sollten sich also sehr sicher sein, daß Sie die Pflichtbeitragszeiten auch in Zukunft nicht brauchen werden.
Leider nicht ganz korrekt. Wenn Sie Ihren Minijob aufgeben und einen anderen aufnehmen, können Sie erneut wählen, ob Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Zunächst ist der neue Minijob wieder versicherungspflichtig.
chiam 03.09.2017 | 13:45
Ja, ich versuchte das mit „solange Minijobs bestehen“ auszudrücken. :-) Aber so ist es wohl klarer.
Jaroam 04.09.2017 | 11:16
Ich nehme eine versicherungspflichtige Arbeit auf, so zahle ich dann darüber in die RV ein.
chiam 04.09.2017 | 20:23
Die Gefahr besteht eben nur darin, daß Sie den versicherungspflichtigen Job wieder verlieren (kann ja gerade am Anfang sehr schnell gehen – kein Kündigungsschutz, Probezeit) und dann wieder Zeiten aus dem Minijob gebrauchen könnten.
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