Ich verdiene sozialversicherungspflichtig ca. 37.000 € im Jahr. Steuerklasse 1.
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 31.08. 2014.
Erst ab 01.01.2015 kann mir ein unbefristeter AV in Vollzeit angeboten werden.
In den Monaten 09-12. 2014 bin ich arbeitslos gemeldet und beziehe ALG I. (60%) Daneben möchte ich einen Minijob unter 400 € pro Monat ausüben.
Ist es sinnvoll, mich in diesem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, weil meine Beitragszahlungen über die Agentur für Arbeit höher sind als das was über den Minijob eingezahlt würde?