Minijob nicht angemeldet - nachmelden?

von
Hiltrud

Liebe Experten,
vor einigen Jahren habe ich in einem Geschäft auf 400-Euro-Basis gejobbt. Geld habe ich immer bar erhalten.
Jetzt hat sich rausgestellt, dass ich überhaupt nicht angemeldet war und auch keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
Das mach zwar nicht viel aus, meine Rente ist aber niedrig und mir wäre das wichtig.
Ich habe aber auch nie eine Abrechnung erhalten, lediglich eine Kollegin kann bezeugen, dass ich dort gearbeitet habe.
Was kann ich jetzt machen?

von
?

Zitiert von: Hiltrud

Liebe Experten,
vor einigen Jahren habe ich in einem Geschäft auf 400-Euro-Basis gejobbt. Geld habe ich immer bar erhalten.
Jetzt hat sich rausgestellt, dass ich überhaupt nicht angemeldet war und auch keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
Das mach zwar nicht viel aus, meine Rente ist aber niedrig und mir wäre das wichtig.
Ich habe aber auch nie eine Abrechnung erhalten, lediglich eine Kollegin kann bezeugen, dass ich dort gearbeitet habe.
Was kann ich jetzt machen?

Da Sie nie eine Abrechnung erhalten haben sondern Ihnen das Geld bar gezahlt wurde, hat Ihr Arbeitgeber Sie wohl nicht über die zuständige Minijobzentrale angemeldet. Insofern haben Sie schwarz gearbeitet- und das könnte evtl. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

von
oder so

Schwarzarbeit hat immer einen AuftragGEBER und einen AuftragNEHMER... ;-)

Wie oft haben Sie nach einer Abrechnung gefragt, wie oft haben Sie nach der Meldung zur Sozialversicherung gefragt, wie oft haben zwischenzeitlich eine Kontenklärung gemacht...???!!!

Es sind nicht immer (nur) die anderen!

Experten-Antwort

Die nachträgliche Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen müssten Sie auf arbeitsrechtlichem Wege beim damaligen Arbeitgeber einfordern (einklagen).
Ob es dies allerdings aufgrund der im Klagefall auf Sie zukommenden Kosten wert ist, müssten Sie entscheiden.
Ohne an dieser Stelle Arbeitgebern zu Nahe treten zu wollen, hat evtl. Ihr damaliger Arbeitgeber genau darauf spekuliert, dass Sie aus diesem Grund nicht arbeitsgerichtlich gegen ihn vorgehen.

Wenn Sie vom Arbeitgeber etwas Schriftliches (etwa wie einen Arbeitsvertrag) hätten, ist es daher immer ratsam, sich im Zweifelsfall direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, da Ihre Krankenkasse für die Beitragsabführungen als Einzugsstelle der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zuständig ist. Wenn es nun bereits einige Jahre zurückliegt, ist es hierfür allerdings zu spät.

Haben Sie denn aufgrund Ihrer Einnahmen Steuern abgeführt?

von
?

Zitiert von: oder so

Schwarzarbeit hat immer einen AuftragGEBER und einen AuftragNEHMER... ;-)

Wie oft haben Sie nach einer Abrechnung gefragt, wie oft haben Sie nach der Meldung zur Sozialversicherung gefragt, wie oft haben zwischenzeitlich eine Kontenklärung gemacht...???!!!

Es sind nicht immer (nur) die anderen!


genauso sehe ich das auch

von
Hiltrud

@ Experte:
Lieber Experte,
das Ganze war ja ein Minijob, also steuerfrei.
Deshalb ging ich ja auch davon aus, dass das alles so passt innerhalb dieses Minijobs und es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Das hätte ich nie gewollt! Krankenversichert war ich bei meinem Mann.
Einer Kollegin von mir wurden diese Zeiten von der Rentenversicherung nachträglich anerkannt, der Chef musste nachzahlen.

von
Mitleser

Zitiert von: Hiltrud

@ Experte:
Lieber Experte,
das Ganze war ja ein Minijob, also steuerfrei.
Deshalb ging ich ja auch davon aus, dass das alles so passt innerhalb dieses Minijobs und es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Das hätte ich nie gewollt! Krankenversichert war ich bei meinem Mann.
Einer Kollegin von mir wurden diese Zeiten von der Rentenversicherung nachträglich anerkannt, der Chef musste nachzahlen.

Hallo Hiltrud,

leider unterliegen Sie in ihrer Annahme, ein Minijob wäre steuerfrei, einem folgenschweren Irrtum.

In den meisten Fällen werden Minijobs pauschal versteuert, d. h. der Arbeitnehmer übernimmt für den Minijobber die anfallende Lohnsteuer und führt diese, zusammen mit seinem Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung, an die Minijobzentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ab.

In ihrem Fall hat er das aber offensichtlich nicht getan, und damit handelt es sich um ganz gewöhnlichen Arbeitslohn, der nach der offiziellen Lohnsteuertabelle zu versteuern gewesen wäre.

Ob eine andere Lösung denkbar wäre, zum Beispiel die nachträgliche Anmeldung und Pauschalierung, kann ihnen im Forum hier niemand abschliessend beurteilen.

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