Die nachträgliche Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen müssten Sie auf arbeitsrechtlichem Wege beim damaligen Arbeitgeber einfordern (einklagen).
Ob es dies allerdings aufgrund der im Klagefall auf Sie zukommenden Kosten wert ist, müssten Sie entscheiden.
Ohne an dieser Stelle Arbeitgebern zu Nahe treten zu wollen, hat evtl. Ihr damaliger Arbeitgeber genau darauf spekuliert, dass Sie aus diesem Grund nicht arbeitsgerichtlich gegen ihn vorgehen.
Wenn Sie vom Arbeitgeber etwas Schriftliches (etwa wie einen Arbeitsvertrag) hätten, ist es daher immer ratsam, sich im Zweifelsfall direkt mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, da Ihre Krankenkasse für die Beitragsabführungen als Einzugsstelle der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zuständig ist. Wenn es nun bereits einige Jahre zurückliegt, ist es hierfür allerdings zu spät.
Haben Sie denn aufgrund Ihrer Einnahmen Steuern abgeführt?