Die Einführung von Pauschalbeiträgen für geringfügig Beschäftigte war Bestandteil des SPD-Wahlprogramms im Herbst 1998 und konnte infolge dessen erst nach der Abwahl der damaligen CDU/CSU/FDP-Regierung Kohl in Kraft treten, deren Vertreter sich bis dahin massiv gegen eine Einbeziehung der Minijobs in das System der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen haben.
Eine rückwirkende Anrechnung dieser Zeiten (also für Zeiträume vor dem 01.04.1999) scheitert schon alleine daran, das sie keinen Arbeitgeber finden würden, der für sie nachträglich Beiträge abführt.
Der Bericht in der Zeitschrift "Lenz", sofern er denn richtig wiedergegeben wurde, entspricht daher leider nicht den Tatsachen.