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Minijob ohne AG-Pauschale (1984-1996)

von old one12.03.2009 | 11:04
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9 Antworten

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Hallo, weiß jemand ob es mittler-weile für einen 12-jährigen Minijob ohne Abgaben seitens des Arbeitgebers oder Arbeit-nehmers (gab's ja damals noch nicht) irgendeine (evtll. zeitliche oder punktemässige) Anrechnung für den Rentenbezug gibt??Die Zeitschrift "Lenz" hatte das mal behauptet. Pro Jahr 1,4 Monate.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die rentenrechtliche Bewertung der sogenannten Minijobs wurde erst zum 01.04.1999 eingeführt.

8 Antworten

sabam 12.03.2009 | 11:23
Ich kenne die Zeitschrift nicht, aber hier hat diese auf alle Fälle nicht Recht. Zeiten der geringfügigen Beschäftigung vor dem 01.04.1999 wirken sich NICHT auf die Rentenberechnung aus.
old oneam 12.03.2009 | 11:52
Danke für die Auskunft ... ungerecht ist es trotzdem..ebenso wie die geringere Anrechnung von Kindererziehung vor 1992 .. in diesem Fall lautet das geflügelte Wort nicht: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben...sondern leider das Gegenteil....
?-?am 12.03.2009 | 12:04
So gehts halt, wenn man Brutto für Netto arbeiten will. Diese Dinge waren hinlänglich bekannt.Früher wurden keine Beiträge an die RV,KV,PV abgeführt nur Pauschalsteuer.
old oneam 12.03.2009 | 12:08
nein,nein ?-? man hätte gerne RV -Abzüge gehabt, aber da hat bis 99 kein Arbeitgeber mitgespielt... außerdem hat man auch heute mit einem Minijob noch lange keine Krankenversicherung -
Du meine Güteam 12.03.2009 | 12:47
Das ist dann halt Pech. Punkt.
Keith Moonam 12.03.2009 | 12:50
Die Einführung von Pauschalbeiträgen für geringfügig Beschäftigte war Bestandteil des SPD-Wahlprogramms im Herbst 1998 und konnte infolge dessen erst nach der Abwahl der damaligen CDU/CSU/FDP-Regierung Kohl in Kraft treten, deren Vertreter sich bis dahin massiv gegen eine Einbeziehung der Minijobs in das System der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen haben. Eine rückwirkende Anrechnung dieser Zeiten (also für Zeiträume vor dem 01.04.1999) scheitert schon alleine daran, das sie keinen Arbeitgeber finden würden, der für sie nachträglich Beiträge abführt. Der Bericht in der Zeitschrift "Lenz", sofern er denn richtig wiedergegeben wurde, entspricht daher leider nicht den Tatsachen.
Schiko.am 12.03.2009 | 12:58
Für ein Jahr ohne Zuzahlung sind es ca. 3 Monate Anrechnung ab 1.4.1999 Beim Höchstbetrag von 400 Euro 3,11 Rentenzuwachs jährlich, bei Zuzahlung 4, 13 Euro und Voraussetzung für Erwerbsminderungsrente und Reha. Mit freundlichen Grüssen
old oneam 12.03.2009 | 13:13
Danke Schiko, aber wie gesagt zu spät für alles - da Tätigkeit nur bis 96 gedauert hatte - danach konnte ich ab 97 "richtig" beitragspflichtig tätig sein.... vorher gab's keine Anstellung.
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