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Experten-Antwort

Minijob, Pensionskasse, Entgeltumwandlung, BAV

von Volker13.05.2019 | 08:53
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgende Fragen um deren Beantwortung wir Sie gerne bitten möchten. Meine Frau ist aktuell in einem Mini-Job beschäftigt und sowohl Arbeitgeber (AG) als Arbeitnehmer (AN) möchten die Arbeitszeit und die monatliche Vergütung erhöhen, z.B. um 100 EUR. Um dennoch weiterhin unterhalb der 450,- EUR-Grenze bleiben zu können, hat der AG angeboten, eine Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse in der Höhe des Übersteigungsbetrags vorzunehmen. >>> Frage 1: Ist dies rechtlich möglich oder entsteht hierdurch ein neuer Status in der Sozialversicherung, der doch zu Versichertenpflichten (wie z.B. Krankenkassenbeitragspflicht; derzeit ist AN familienversichert) führt? >>> Frage 2: Der AG bietet im Rahmen einer Tarifvereinbarung das BAV-Modell an ("Maler-Lackierer-Rente"), demgemäß für Angestellte jedoch nur 12 % AG-Zuschuss gezahlt werden. >>> Frage 2a: Gesetzlich sind jedoch 15 % Zuschuss Pflicht? >>> Frage 2b: Kann es sein, dass durch die tarifliche Öffnungsklausel AN schlechter gestellt werden? >>> Frage 3: Muss der AG mit Ende der tariflichen Öffnungsklausel 2022 dann den gesetzlichen Zuschuss von 15% bezahlen? Wenn Sie ergänzend zu Ihren Antworten uns noch Links zu Informationen in Ihre Antworten schreiben, würden wir uns sehr freuen. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Volker,

eine Entgeltumwandlung ist auch im Minijob möglich, sofern Ihre Frau im Minijob den Eigenanteil von 3,6 % als Arbeitnehmerin leistet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann als als Direktversicherung, über eine Pensionskasse, über einen Pensionsfonds, als Direktzusage/Pensionszusage oder über eine Unterstützungskasse durchgeführt und aufgebaut werden. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus. Ist der Arbeitgeber Mitglied in einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, kann er die Betriebsrente auf diese Formen beschränken. Ansonsten kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Bitte wenden Sie sich hierzu an den Arbeitgeber und lassen sich zu den tariflichen Regelungen im Maler-Lackierer Bereich zur betrieblichen Altersvorsorge beraten.

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