Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragen um deren Beantwortung wir Sie gerne bitten möchten.
Meine Frau ist aktuell in einem Mini-Job beschäftigt und sowohl Arbeitgeber (AG) als Arbeitnehmer (AN) möchten die Arbeitszeit und die monatliche Vergütung erhöhen, z.B. um 100 EUR. Um dennoch weiterhin unterhalb der 450,- EUR-Grenze bleiben zu können, hat der AG angeboten, eine Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse in der Höhe des Übersteigungsbetrags vorzunehmen.
>>> Frage 1: Ist dies rechtlich möglich oder entsteht hierdurch ein neuer Status in der Sozialversicherung, der doch zu Versichertenpflichten (wie z.B. Krankenkassenbeitragspflicht; derzeit ist AN familienversichert) führt?
>>> Frage 2: Der AG bietet im Rahmen einer Tarifvereinbarung das BAV-Modell an ("Maler-Lackierer-Rente"), demgemäß für Angestellte jedoch nur 12 % AG-Zuschuss gezahlt werden.
>>> Frage 2a: Gesetzlich sind jedoch 15 % Zuschuss Pflicht?
>>> Frage 2b: Kann es sein, dass durch die tarifliche Öffnungsklausel AN schlechter gestellt werden?
>>> Frage 3: Muss der AG mit Ende der tariflichen Öffnungsklausel 2022 dann den gesetzlichen Zuschuss von 15% bezahlen?
Wenn Sie ergänzend zu Ihren Antworten uns noch Links zu Informationen in Ihre Antworten schreiben, würden wir uns sehr freuen.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.