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Experten-Antwort

Minijob per Rechnungsstellung erlaubt?

von PaluFrance08.02.2012 | 16:47
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6 Antworten

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Hallo, ich beziehe volle EU-Rente. Ein Minjob bis 400 Euro monatlich ist gestattet. Ist es auch gestattet, dass ich als EU-Rentner für einen Minijob, täglich 2 Std. bei freier Zeiteinteilung von Mo-Fr, dem Arbeitgeber eine monatliche Rechnung ausstelle? Wenn JA, was muss beachtet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte erläutern Sie noch kurz, was Sie genau mit der Rechnung meinen, die Sie Ihrem Arbeitgeber ausstellen würden.

Sofern Sie dort beschäftigt sind, erhalten Sie doch ein Entgelt - oder werden Sie als freiberuflicher Mitarbeiter bei Ihrem Arbeitgeber (d.h. Auftraggeber) tätig sein?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich den vorherigen Beiträgen an. Als angestellter Mitarbeiter (auch nicht im Minijob) stellen Sie dem Arbeitgeber keine Rechnungen aus. Die Definition eines Arbeitnehmers beeinhaltet u.a., dass sich der Arbeitnehmer in einem (vom Arbeitgeber) abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet, was bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer in Bezug auf seinen Arbeitgeber in einem Über-/Unterordnungsverhältnis befindet und dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden ist und dies sich nicht unbedingt mit der Rechnungsstellung vereinbaren läßt.

Ich gehe daher davon aus, dass Sie dort nicht als Arbeitnehmer tätig sein sollen, sondern als freiberuflicher Mitarbeiter, der Aufträge von seinem Auftraggeber erhält und diesem dann die geleistete Arbeit in Rechnung stellt.

Da Sie aber vermutlich Arbeitsräume u. weitere Arbeitsmittel benutzen, die vom Arbeitgeber gestellt werden und dem Auftraggeber (Arbeitgeber) gegenüber hinsichtlich der Arbeitszeit und Art, Ort und Umfang der Arbeit weisungsgebunden sind, wäre ein Statusfeststellung angeraten, um feststellen zu lassen, ob es sich in Wahrheit nicht doch aus rechtlicher Sicht aus den o.g. Gründen um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt und der Auftraggeber die bei Minijobs fälligen Sozialversicherungsbeiträge entrichten und Ihnen ein Entgelt zahlen muss, statt Ihnen lediglich die von Ihnen in Rechnung gestellten Beträge zu begleichen.

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4 Antworten

PaluFranceam 08.02.2012 | 17:16
Der Arbeitgeber möchte statt Anstellung als Minijobber lieber eine Rechnung für die Arbeit vom Minijobber. Die Rechnung würde dann lauten: 10 Std. wöchentlich; 40 Std. monatlich zu 400 Euro. für Arbeitsleistung. Also quasi die Leistung, die sonst durch das "Arbeitsentgelt vom Arbeitnehmer gezahlt" wird, nun als Rechnung vom Minijobber zum Arbeitgeber.
Anaam 08.02.2012 | 19:19
Will der die Pauschalbeiträge sparen?
Hamburgerinam 08.02.2012 | 23:41
Das kann man vermuten, da würde sich der Arbeitgeber die Formalitäten mit der Minijobzentrale und Zahlungen an die Bundesknappschaft sparen. Wenn Sie kein Arbeitnehmer sind, verzichten sie auch auf Rechte wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. Sie müssen Sie sich dann selbständig machen, mit Gewerbeschein und Steuer-Nr., um Rechnungen erstellen zu können, da diese bestimmte Angaben erfordern. (Stichwort Kleinunternehmer). Nur so als Privatmann-/frau Rechnungen schreiben geht nicht, das wäre Schwarzarbeit.
öhaam 09.02.2012 | 07:52
Zitat von Hamburgerin anzeigenausblenden
Sehe ich genau so - aber noch eine Bemerkung: welcher angemeldete Minijobber macht seine Rechte auf Urlaub, Entgeltfortzahlung etc. geltend? Wohl die wenigsten aus Angst um eben diesen Minijob als notwenidge Ergänzung zum Lebensunterhalt! Der Minijobber wird vmtl. auch nicht zur Betriebsweihnachtsfeier oder zum Betriebsausflug eingeladen und erhält vmtl. auch keine sonstigen betriebsüblichen Gratifikationen. Der Minijobber ist kein Arbeitnehmer 'zweiter Klasse'.
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