Guten Morgen Werner,
die Aufnahme eines alleinigen 450 EUR-Jobs hat auf den Anspruch der vollen Erwerbsminderungsrente keinen Einfluss. Des weiteren werden hierbei ebenfalls die geltenden Hinzuverdienstgrenzen eingehalten, so dass es zu keiner Kürzung der Rente kommt. Die Leistung aus der BUZ-Direktversicherung ist hier unschädlich.
Wie das allerdings bei der BUZ-Direktversicherung ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Hierbei handelt es sich um eine Leistung aus einem privaten Versicherungsvertrag. Wie im einzelnen die Vertragsbedienungen geregelt sind, müssten Sie bei Ihrer privaten Versicherung nachfragen oder gegebenenfalls in Ihren Vertragsunterlagen nachschauen.