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Experten-Antwort

Minijob - Rentenanspruch

von silke müller26.06.2014 | 16:48
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2 Antworten

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Ich war von 1986 bis 1995 in Berufsausbildung bzw. Vollbeschäftigung. Anschließend bis 2009 als "Hausfrau" zu Hause .Seit 2009 arbeite ich auf Basis eines 450-Euro-Jobs wieder. Habe mir diese Tage mal meine Renteninformationen der letzten drei Jahre angesehen. Die erworbene Rentenanspruch in Euro hat sich nicht verändert. Der Arbeitgeber zahlt doch 15 % ( also EUR 67,50 ) pauschal für mich in die Rentenkasse ein - wieso hat sich dann der Rentenanspruch nicht erhöht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. In der Renteninformation können nur die zukünftigen Rentenbeträge für die zu gewährende Altersrente enhalten sein, weil die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3/5- Belegung) für die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nicht vorliegen. Aufgrund der Tatsache, dass Sie nicht den "vollen" Rentenversicherungsbetrag i. H. von 18,9 Prozent leisten, werden auch keine Pflichtbeiträge erworben, sondern lediglich Zuschläge. Diese "Zuschläge" erhöhen zwar den zukünftigen Rentenanspruch, dadurch können aber nicht die versicherungsrechtlichen Vorausetzungen für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit aufrechterhalten werden bzw. erreicht werden.

Gegenüber den bisherigen Renteninformationen müßte sich jedoch der zukünftigen Altersrentenanspruch erhöht haben.

2. Aufgrund der z.zt. ausgeübten geringfügigen Beschäftigung sind Sie versicherungsrechtlich nicht abgesichert, falls Sie erwerbsgemindert würden.

3. Sie sollten unverzüglich eine Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers aufsuchen und sich darüber zu informieren, ob für die Zukunft nicht Pflichtbeiträge vollumpfänglich entrichtet werden sollen (Verzicht auf die Versicherungsfreiheit).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 26.06.2014 | 20:35
Hallo silke müller, welchen der 3 (oder 2) Beträge haben Sie verglichen? Der Betrag der _Regelaltersrente_ sollte sich jeweils um etwa 3 EUR erhöht haben, hier ist der aktuelle Rentenbetrag aus allen gespeicherten Zeiten abzulesen (Zeitraum steht in der ersten Zeile oben). Die anderen Beträge (EM-Rente, bei Ihnen vermutlich nicht dargestellt sowie der untere Betrag/Hochrechnung bis 67) haben andere Berechnungsgrundlagen, die ggf. von Jahr zu Jahr nahezu identischen Beträgen ergeben können. Über die folgende Seite können Sie einen Versicherungsverlauf/Rentenauskunft anfordern und kontrollieren, ob die letzten Jahre wirklich im Rentenkonto sind: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Gruß w.
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