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Experten-Antwort

Minijob Rentenversicherungsbeitrag zuzahlen

von Kathrin26.10.2019 | 10:56
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6 Antworten

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Hallo, Bin zur Zeit in Elternzeit und hab jetzt einen 450 Euro Job angefangen. Habe jetzt meinen Vertrag bekommen und beim ausfüllen habe ich einen Frage: Frage: Wollen Sie freiwillig, falls möglich, auf die Rentenversicherungspflicht verzichten und somit keine Rentenversicherungsbeiträge zuzahlen? Ja??? oder Nein??? Was ist sinnvoll Beitrag zuzahlen oder nicht. Arbeitgeber(minijob) ist ein anderer als mein Hauptarbeitgeber DANKE FÜR DIE ANTWORTEN

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kathrin,

derzeit sind Sie vermutlich durch die angeführte Elternzeit nicht anderweitig berufstätig (hauptamtliche Tätigkeit ruht wahrscheinlich).

Sofern Sie ein Kind unter 3 Jahren erziehen, bekommen Sie durch den Rentenversicherungsträger die 3-jährige Kindererziehungszeit als Pflichtversicherungszeit im Nachhinein angerechnet, sobald das Kind mindestens 3 Jahre alt ist. Sollte dies zutreffen und Sie nach 3 Jahren wieder in Ihre alte Berufstätigkeit (Teilzeit oder Vollzeit) zurückkehren, könnten Sie sich von der eigenen Beitragszahlung im Mini-Job befreien lassen, da Sie dann durch die Kindererziehungszeit und die spätere Berufstätigkeit durchgehend Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung hätten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich im Einzelfall beraten.

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5 Antworten

Ich finde jaam 26.10.2019 | 12:37
Die Beiträge erhöhen sowohl mögliche Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente (nicht wünschenswert, aber nicht auszuschließen) und auch für Ihre Altersrente (noch lange hin, aber irgendwann ist es soweit). Also sollten Sie den Betrag von 16,20 EUR (bei 450,00 EUR) investieren, es ist sinnvoll. Herzliche Grüße!
memyselfam 28.10.2019 | 09:53
auf jeden fall! was an rentenerhöhung dabei rüberkommt ist nicht der rede wert, wichtiger ist auf jeden fall die tatsache, dass du damit abgesichert bist, falls es zu einer em rente kommen sollte. da gilt halt, 3 jahre sv pflichtig in den vertgangenen 5 jahren. sonst sieht es mau aus
Klugpuperam 28.10.2019 | 20:49
Schauen Sie in Paragraph 70 Absatz 3a Satz 2 Buchstabe b SGB VI, vielleicht inspiriert Sie das.
W°lfgangam 28.10.2019 | 20:18
Ergänzend: im Hinblick auf die 'Absicherung bei EM' entsteht die Absicherung bereits mit den 3 Jahren Pflichtbeitragszeit wg. Kindererziehung und zusätzlich Anwartschaftserhaltend aus der reinen Berücksichtigungszeit (BÜZ) wg. Kindererziehung/ab Geburtstag/-monat des Kindes bis zum 10. Lbj. ohne einen einzigen zusätzlichen (Pflicht)Beitrag - sofern vor der Geburt dafür schon relevante Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind <- die Erwähnung eines 'Hauptarbeitgebers' deutet stark darauf hin. Insofern sind die max. mtl. 16,20 Pflichtbeitragszahlung für das Bestehenlassens der Versicherungspflicht im Minijob nicht gerade attraktiv/könnten aber durchaus 'rentable' sein (200 EUR Jahresbeitrag für rd. 1 EUR mtl. zusätzliche Rente – sind nur heute verwertbare Zahlen ohne weitere/individuelle Hintergrundbeurteilung) für den Rentenanspruch, ggf. berechnungstechnisch sogar mal 'Rentenschädlich'. Interessant wird es nur, wenn nach Ablauf der 10-jährigen BÜZ immer noch keine Wiederaufnahme der alten Beschäftigung erfolgt + und dasselbe Minijobarbeitsverhältnis noch weiterhin besteht -> dann versicherungsfrei gewählt geht der EM-Anspruch nach 25 Monaten verloren. Reine Theorie eben/nicht wirklich realistisch in der heutigen Zeit... und wie der weitere berufliche Werdegang zu beurteilen ist, wäre eine Prognose mit unbekannten Faktoren ;-) Gruß w.
Klugpuperam 28.10.2019 | 20:52
Sorry, Buchstabe a natürlich.
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