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Experten-Antwort

Minijob und Altersrente im Zusammenhang und Anrechnung mit Witwenrente

von Peter14.01.2021 | 14:31
260 Ansichten
4 Antworten

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Hallo ich beziehe Witwenrente und möchte nach meinem regulären Renteneintritt auf 450 Euro Basis (Minijob) hinzuverdienen. Meine Altersrente wird um die 700 Euro sein. Wird der Hinzuverdienst dauerhaft auf die Witwenrente angerechnet oder nur solange ich die Tätigkeit ausübe? Also wenn ich in 2 Jahre nichts hinzuverdiene wird dann die Anrechnung wieder geändert? Vielen Dank für die Auskunt

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2021 | 14:52

Hallo Peter,

ein Verdienst wird im Rahmen der Einkommensanrechnung bei einer Hinterbliebenenrente nur solange angerechnet, wie dieser Verdienst auch erzielt wird. D.h. mit Wegfall des Verdienstes wird die Hinterbliebenenrente neu berechnet und wieder höher.

3 Antworten

Ihr Wunschnameam 14.01.2021 | 15:09
Tipp: Verzichten Sie nicht auf die Versicherungspflicht, dann wird für die Einkommensanrechnung von einem geringeren Entgelt aus dem Minijob ausegangen. Zusätzlich wirken sich die Beiträge dann auch noch rentensteigernd auf die eigene Rente aus.
Magnus am 14.01.2021 | 15:08
Wenn Sie sich bei der Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung NICHT von der Versicherungspflicht befreien lassen, werden nicht die vollen 45o Euro als Einkommen angerechnet, sondern nur 60 % davon - also 270 Euro. Auch wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber dann von Ihrem Lohn den Beitrag zur Rentenversicherung abzieht, wäre dies immer noch günstiger als die volle Einkommensanrechnung. Es sei denn, Sie üben den Minijob in einem Privathaushalt aus, dann wäre der Abzug höher. Außerdem würde sich Ihre Altersrente aus den Beiträge aus diesem Minijob auch noch etwas erhöhen. Lassen Sie sich entsprechend beraten, wenn es so weit ist.
Putzfeeam 15.01.2021 | 12:22
Hallo, sehr schön werden die unterschiedlichsten Auswirkungen bei dieser Konstellation in folgendem Beitrag der Minijob-Zentrale beschrieben: https://blog.minijob-zentrale.de/hinterbliebenenrente-neben-alte…
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