Hallo, ich habe einen Minijob (400 Euro). Zusätzlich überweist mir mein Arbeitgeber noch monatlich 175 Euro aus einer nebenberuflichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG. Sozialabgaben führt der Arbeitgeber nur auf die 400 Euro (dies sind 60 Euro) ab. Nun möchte ich mich in der DRV pflichtversichern um riesterförderfähig zu sein. Wie mache ich dies? zahle ich dann die 4,6% auf die 400 Euro? Vielen Dank
07.03.2012, 10:30
Experten-Antwort
Bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit der geringfügigen Beschäftigung zahlen Sie Beiträge auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, mindestens jedoch auf eine Beitragsbemessungsgrundlage von 155 Euro. Steuer- und damit beitragsfreie Bezüge bleiben also außen vor.