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Experten-Antwort

Minijob und Betriebsübergang zum 1.1.13

von Johann Reiter04.03.2013 | 12:26
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Wirkung vom 1.1.13 sind Arbeitsverhältnisse des Einzelunternehmers XYZ mit über 40 geringfügig Beschäftigten im Wege des Betriebsübergangs (§ 613a BGB) auf die XYZ GmbH & Co KG übergegangen. Der bisherige Einzelunternehmer XYZ ist alleiniger Gesellschafter der GmbH und alleiniger Kommanditist der KG. Diese Umwandlung (Konstruktion) des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co KG erfolgte aus rein haftungsrechtlichen Gründen. Teilen Sie meine Auffassung, dass bei einem solchen Betriebsübergang die bis 31.12.12 geringfügig und rentenversicherungsfrei Beschäftigten (Entgelt bis zu 400 €) auch ab 1.1.13 rentenversicherungsfrei bleiben? Oder werden die Beschäftigten ab 1.1.13 rentenversicherungspflichtig mit der Möglichkeit, sich auf Antrag von der RV-Pflicht befreien zu lassen? In den ab 1.1.13 gültigen Richtlinien habe ich zu diesem Problem keine Aussagen gefunden. Sofern Sie meinen, dass ab 1.1.13 grundsätzlich RV-Pflicht besteht, bitte ich nach Möglichkeit um Angabe von Gründen mit Rechtsquellen Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Johann Reiter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Reiter,

Arbeitnehmer, die am 31.12.2012 geringfügig entlohnt beschäftigt waren und weiterhin ein Arbeitsentgelt erzielen, das die bis zum 31.12.2012 maßgebende Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro nicht übersteigt, sind nach § 230 Abs. 8 S. 1 SGB VI rentenversicherungsfrei und können wie nach dem bis 31.12.2012 maßgebenden Recht ab 01.01.2013 nach § 230 Abs. 8 S. 2 SGB VI weiterhin zum Erwerb voller Leistungsansprüche auf diese Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten.

Es muss sich um ein über den 31.12.2012 hinaus ab 01.01.2013 fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinne handeln. Wurden die Beschäftigungsverhältnisse hingegen zum 01.01.2013 neu begründet besteht seit 01.01.2013 Versicherungspflicht (Mit Befreiungsmöglichkeit - frühestens ab Monat der Antragstellung).

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale, 45115 Essen,

Service-Center: Tel.: 0355 2902-70799 Mo. - Fr. 7.00 - 19.00 Uhr; Fax.: 0201 384979797

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