Hallo ich beziehe schon seit längerer Zeit Erwerbsminderungsrente.
Habe mich dummerweise bei dem Minijob, den ich seit 8 Jahren bei der gleichen Firma ausübe, von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Mitte des Jahres möchte ich in die
Altersrente gehen. Leider ist diese sehr gering, sodass ich mit der Grundrente aufstocken
könnte. Leider komme ich nicht auf die 33 bzw. 35 Jahren Anrechnungszeit für die Grundrente, weil die Zurechnungszeit der EM Rente nicht dazu zählt.
Meine Frage: Kann ich meinen Eigenanteil aus den, 8 Jahren Minijob nachzahlen
Dann würde ich nämlich die Wartezeit von 35 Jahren für die Grundrente erfüllen
Vielen Dank
11.01.2021, 18:26
von
Thomas. M
11.01.2021, 18:41
von
Schlaubi
Nein. Beiträge können nicht nachentrichtet werden.
Somit gibt es auch keine Grundrente für Sie
11.01.2021, 18:42
von
Thomas. M
Danke