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Experten-Antwort

Minijob und Rentenversicherung

von Zuverdiener17.01.2018 | 07:06
542 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ist es sinnvoll, Rentenversicherungsbeiträge bei einem Minijob einziehen zu lassen oder sollte ich mich von der Pflicht dazu befreien lassen? Ich habe volle Erwerbsminderung begutachtet bekommen und erhalte nur Grundsicherung vom Sozialamt, jedoch keine Rente von der Rentenversicherung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie einen Minijob ausüben, sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig und können mit Ihrem eingezahlten Beitragsanteil sehr günstig Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung erwerben. Ob es Sinn macht, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, ist von jedem Einzelfall abhängig und kann in diesem Forum nicht ohne weiteres geklärt werden. Haben Sie einmal eine Erklärung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abgegeben, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Sind Sie voll erwerbsgemindert und bekommen nur deshalb keine Rente, weil die Wartezeit nicht erfüllt wird oder Sie in den letzten 5 Jahre keine 36 Kalendermonate Pflichtbeiträge haben, könnten Sie mit den Pflichtbeiträgen aus dem Minijob evtl. einen Rentenanspruch erwerben.

Bitte wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen; hier kann geklärt werden, was in Ihrem Einzelfall am besten ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 17.01.2018 | 21:37
Ich wäre da sehr vorsichtig. Klar Rentenansprüche erwerben Sie schon mit den Minijobbeiträgen, da hat der Experte ohne Zweife Recht; aber vielleicht erst bei der Regelaltersrente mit 65+ in vielen Jahren oder gar Jahrzehnten? Und dann haben Sie für jedes Minijobjahr durch die eigenen Beiträge immerhin fast einen Euro mehr Monatsrente (und die Grundsicherung minimiert sich genau um diesen Steigerungsbetrag) - prima Rendite! Natürlich könnte ein voll Erwerbsgeminderter wieder erwerbsfähig werden und dann nach mehr als 36 Pflichtbeiträgen wieder erwerbsgemindert werden (Unfall, neue Krankheit, etc). Aber das kommt in der Praxis in etwa so oft vor wie man schon gesehen hat dass Pferde vor Apotheken kotzen
Deutsche Rentenversicherung
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