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Experten-Antwort

minijob und rentner

von emil10.01.2015 | 12:10
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14 Antworten

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habe eine kurze frage! bin 68 jahre alt,rentner!und habe jetzt einen hausmeisterjob angenommen,wo ich 200 euro im Monat verdiene. hätte ich das irgendwo anmelden müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Bezug der Regelaltersrente müssen Sie den Mini-Job Ihrem Rentenversicherungsträger nicht melden.

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13 Antworten

Sozialröchler?am 10.01.2015 | 12:31
Nein, müssen Sie nicht. Wer eine Vollrente wegen Alters bezieht, ist versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung und muss auch keine Entgeltgrenze mehr beachten, sofern die Regelaltersgrenze, wie bei Ihnen, bereits überschritten ist. Ihr Arbeitgeber erledigt die erforderliche Meldung zur Sozialversicherung.
emilam 10.01.2015 | 13:20
danke für die schnelle antwort!ich hoffe sie haben recht,und es meldet sich nicht das Finanzamt irgendwann...
W*lfgangam 10.01.2015 | 13:21
Hallo Emil, nur in dem Fall, dass Sie eine Witwerrente beziehen, wäre eine Mitteilung an die DRV erforderlich. Gleiches gilt bei Bezug andere Sozialleistungen (Grundsicherung, Wohngeld). Gruß w.
emilam 10.01.2015 | 13:46
danke für die antwort w*olfgang! und andere ausser der drv wie z.b. Finanzamt,minijobzentrale usw. wollen dann auch nix von mir?
Rentenzombieam 10.01.2015 | 14:56
Doch, die wollen alle was von dir, vor allem dein ganzes Geld!
emilam 10.01.2015 | 16:25
dann kann ich ja jetzt ruhig schlafen:) vielen dank für die antworten!
KSCam 10.01.2015 | 16:19
Minijobs werden in aller Regel pauschaliert versteuert und deshalb ist ein Minijob für das Finanzamt unwichtig. Die Minijobzentrale wird vom Arbeitgeber informiert und die DRV interessiert ein Minijob außer bei einer Hinterbliebenenrente nicht. Sie können also relaxt bleiben....
Schießl Konradam 11.01.2015 | 15:13
Will dies doch noch ergänzen.Steuerlich ist bis zu 450 monatlich der Arbeitgeber ver- antwotlich. Er hat an die Monijob Zentrale monatlich 30% ab zu führen, darunter auch 2% Steuer. Wichtig aber scheint mir der Hinweis, dass Sie sich von der Zuzahlung der 3,7% in die RV. befreien lassen eine monatliche Ersparnis von 7,40. Wären Sie auch Bezieher einer Witwerrente ist dies aber der Rentenstelle zu melden. Übersteigt Rente und 200 Euroverdienst Miniijob, vermindert um Abzugsbetrge den anrechnungsfreien Betrag, in West das 26,4fache x 28,61, Euro 755,30 käme es zur Kürzung mit 40% aus übersteigenden Betrag von 755,30 bei der Witwerrente. MfG.
Gigiam 11.01.2015 | 17:53
Dies trifft aber hier keinesfalls zu. @Emil ist Bezieher einer Regelalters(-voll)rente und damit versicherunsfrei. Wer aber versicherungsfrei ist kann sich nicht befreien lassen. Gigi
emilam 11.01.2015 | 17:01
vielen dank für die ganzen hinweise!schönen sonntag allen die hier so viele fragen beantworten...
Schießl Konradam 12.01.2015 | 09:48
Ja Gigi, vom Grundsatz her haben Sie ja recht. Wenn kein Schnee vorhanden kann man diesen auch nicht mit der Schippe weg machen. Sie wissen aber auch , im Umkehrschluss ist jetzt beim Minijob der Eigenbeitrag zur Erreichung des Gesamtbeitrages (18,7%) automatisch eingeschlossen. Während man früher die Beitrags Auf- stockung dem Arbeitgeber anzeigen musste, gilt dies jetzt umgekehrt. Der Arbeitgeber kann ja nicht unbedingt wissen, der künftig Beschäftigte ist bereits Rentner? Dies sollte man erklären. MfG.
Grokoam 12.01.2015 | 10:56
Du brauchst Dich nicht wieder raus zu reden.
Gigiam 12.01.2015 | 16:02
dann muss der Arbeitgeber danach fragen. Muss er ohnehin da dies in der Anmeldung anzugeben ist. Gigi
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