Hallo Zusammen,
im nächsten Jahr beginnt die Freistellungsphase meiner ATZ. Lt. ATZ-Vertrag darf ich während dieser Zeit keine Beschäftigung oder Selbstständigkeit ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Das bedeutet, wenn ich richtig informiert bin, Minijob mit max. 450.-€ monatl.
Hätte ein solcher Minijob in der Freistellungsphase, wenn ich die Rentenversicherungspflicht nicht abwähle, neben dem geringen Zuverdienst, noch andere Auswirkungen auf Rente oder Kranken-versicherung-in meinem Fall PKV? (z.b. auf Wartezeiten für Rente bes. langj. Versicherte)
Danke für die Antworten im Voraus.