Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDas Problem ist, dass Sie offenbar regelmäßig mehr als 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnten. Die volle EM-Rente erhalten Sie, weil Sie - zum Bewilligungszeitpunkt - keinen entsprechenden Arbeitsplatz inne hatten und der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt.
Wenn Sie den Minijob wie geschildert aufnehmen, kann man es so sehen, dass Sie damit einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne haben und die Arbeitsmarktrente (volle EM) wegfällt.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Sie mit dieser Frage direkt an Ihren zuständigen RV-Träger verweise (keine Auskunfts- und Beratungsstelle, sondern direkt den Träger), da Sie nur dort erfahren, wie die Beschäftigung dort beurteilt wird.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.