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Experten-Antwort

Minijob/Arbeitszeit/EMRente

von friedchen10113.01.2013 | 18:33
1273 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe eine befristete volle EM-Rente, allerdings nicht nur aufgrund meines Gesundheitszustandes sondern auch wegen des Arbeitsmarktes, also die sogenannte Arbeitsmarktrente. Ich habe jetzt ein Angebot für einen Minijob mit folgenden Arbeitszeiten: Woche 1: Montag bis Donnerstag je 4 Stunden Woche 2: komplett frei Woche 3: Montag bis Donnerstag je 4 Stunden, zusätzlich Freitag 7 Stunden Woche 4: komplett frei Wären diese Arbeitszeiten im Rahmen eines Minijobs in Höhe von Euro 450,00 erlaubt? In meinem Rentenbescheid steht lediglich, dass ich die 450 Euro nicht überschreiten darf, nichts von Arbeitszeiten/Stunden. Es wäre schön, wenn hier auch ein Experte antworten könnte. Vielen Dank! Viele Grüße, Friedchen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.01.2013 | 12:00

Das Problem ist, dass Sie offenbar regelmäßig mehr als 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten könnten. Die volle EM-Rente erhalten Sie, weil Sie - zum Bewilligungszeitpunkt - keinen entsprechenden Arbeitsplatz inne hatten und der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt.

Wenn Sie den Minijob wie geschildert aufnehmen, kann man es so sehen, dass Sie damit einen Ihrem Leistungsvermögen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz inne haben und die Arbeitsmarktrente (volle EM) wegfällt.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Sie mit dieser Frage direkt an Ihren zuständigen RV-Träger verweise (keine Auskunfts- und Beratungsstelle, sondern direkt den Träger), da Sie nur dort erfahren, wie die Beschäftigung dort beurteilt wird.

2 Antworten

Besserwisseram 14.01.2013 | 11:13
In Ihrem Rentenbescheid steht sicher drin, Sie noch max. 3 - 6 Stunden arbeiten können, und dass das ist dann eben erlaubt.
friedchen101am 14.01.2013 | 11:42
Lieber Besserwisser, nein, wie schon geschrieben, steht in meinem Rentenbescheid lediglich, dass ich 450,00 Euro verdienen darf, nichts von Arbeitszeiten/Stunden. Gruß, friedchen
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