Hallo Herr Wendland,
wenn Sie als Altersrentner zu Ihrer Rente etwas hinzuverdienen, müssen Sie bis zur Regelaltersgrenze Hinzuverdienstgrenzen einhalten, sonst wird Ihre Rente ggf. gekürzt (§ 34 Abs. 2 SGB VI).
Zur Zeit dürfen Sie bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt werden. Dabei ist es zunächst einmal gleich, ob dieser Hinzuverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbständigen Tätigkeit stammt.
Als Einkommen gilt der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn, und zwar ein Zwölftel des Jahreseinkommens aus Ihrem Steuerberscheid.
Welche Kosten durch eine selbständige Tätigkeit auf Sie zukommen (z.B. Gewerbsteuer), kann durch die Rentenversicherung nicht geklärt werden.