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Experten-Antwort

Minijobber - Ihr aktueller Beitrag

von Margarete28.02.2014 | 16:27
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7 Antworten

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Wie ist das zu verstehen? Hat man als Rentner einen Vorteil, wenn man als Minijobber noch Beiträge leistet? Kann man dadurch die eigene Rente erhöhen oder ist das nur für andere vorteilhaft? --- Zitat: „Wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Minijobber bereits Rentner ist oder bereits eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, ist das ein guter Erfolg“,

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den sehr ausführlichen und richtigen Erläuterungen von Elli stimme ich gerne zu.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ergänzende Info für Konrad Schießl: Minijobber haben ab dem 01.01.2013 grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Rentner (Arbeitnehmer) stellen bei ihrem Arbeitgeber gleich vor Beschäftigungsbeginn einen Antrag auf Befreiung. Dieser Antrag geht nicht an die Minijob-Zentrale sondern wird den Lohnunterlagen beim Arbeitgeber beigefügt (nur Eingangsdatum vermerken). So sollte es gehen.

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5 Antworten

Schadeam 28.02.2014 | 16:32
Für Rentenbezieher und für Minijobber mit versicherter Hauptbeschäftigung ist das Aufstocken eher weniger ratsam.
Elliam 28.02.2014 | 17:33
Hallo Margarete, wer als Altersrentner einen Minijob ausübt, bezieht eine Altersvollrente und ist deshalb in der RV versicherungsfrei. Er hat das Ziel der Versicherung bereits erreicht, indem er seine Altersrente bezieht. Eine Erhöhung der Rente gibt es nicht. Wer eine Teilrente als Altersrente bezieht, ist hingegen nicht versicherungsfrei. Es entstehen Zuschläge an Entgeltpunkten, die die Altersrente erhöhen. Das gleiche gilt für Bezieher eine Rente wegen voller bzw. teilweiser EM. Wer neben einem Minijob eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, erhält aus dem Minijob Zuschläge an Entgeltpunkten (wenn der Arbeitnehmer aus dem Minijob keine Beiträge zahlt) oder Entgeltpunkte (wenn der Arbeitnehmer den Beitrag des Arbeitgebers aufstockt). Diese erhöhen eine spätere Rente. Für die Wartezeit hat der Minijob jedoch keine Auswirkungen, weil die versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung berücksichtigt wird.
Konrad Schießlam 03.03.2014 | 14:11
Ist es denn jetzt nicht so, wer einen Mini- job ausübt wird automatisch für die Eigen- leistung von 3,9% eigener Beiträge belastet. Bezieht Derjenige bereits Rente, bringen die 18,9% nichts mehr. Deswegen erscheint es geboten, dem Arbeitgeber mit zuteilen, dass der Verzicht auf die Versicherungs Freiheit nicht mehr gewünscht wird, immerhin bei 450 Euro immerhin monatlich 17,55 Ersparnis. MfG.
Nein, so ist es nicht. Bezieher einer Altersvollrente sind VERSICHERUNGSFREI - kraft Gesetzes. Und müssen sich daher gar nichts "wünschen". Und auch keinen Verzicht mitteilen.
Schön, wenn man durch falsche Antworten das Richtige erfährt. Wie aber weiß Job Zentrale, dass jemand schon Rente bezieht. Vielen Dank, mfg.
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