Den sehr ausführlichen und richtigen Erläuterungen von Elli stimme ich gerne zu.
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Den sehr ausführlichen und richtigen Erläuterungen von Elli stimme ich gerne zu.
Ergänzende Info für Konrad Schießl: Minijobber haben ab dem 01.01.2013 grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Rentner (Arbeitnehmer) stellen bei ihrem Arbeitgeber gleich vor Beschäftigungsbeginn einen Antrag auf Befreiung. Dieser Antrag geht nicht an die Minijob-Zentrale sondern wird den Lohnunterlagen beim Arbeitgeber beigefügt (nur Eingangsdatum vermerken). So sollte es gehen.
Schön, wenn man durch falsche Antworten das Richtige erfährt. Wie aber weiß Job Zentrale, dass jemand schon Rente bezieht. Vielen Dank, mfg.Ist es denn jetzt nicht so, wer einen Mini- job ausübt wird automatisch für die Eigen- leistung von 3,9% eigener Beiträge belastet. Bezieht Derjenige bereits Rente, bringen die 18,9% nichts mehr. Deswegen erscheint es geboten, dem Arbeitgeber mit zuteilen, dass der Verzicht auf die Versicherungs Freiheit nicht mehr gewünscht wird, immerhin bei 450 Euro immerhin monatlich 17,55 Ersparnis. MfG.Nein, so ist es nicht. Bezieher einer Altersvollrente sind VERSICHERUNGSFREI - kraft Gesetzes. Und müssen sich daher gar nichts "wünschen". Und auch keinen Verzicht mitteilen.
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