Hallo !
Eine Frage : Ich habe vor ca. 8 Jahren neben der Schule über ein Jahr eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt.
Wird dieses auch bei der Höhe meiner gesetzlichen Rente positiv berücksichtigt ? Danke.
Hallo !
Eine Frage : Ich habe vor ca. 8 Jahren neben der Schule über ein Jahr eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt.
Wird dieses auch bei der Höhe meiner gesetzlichen Rente positiv berücksichtigt ? Danke.
Nein.
Vor dem 1.4.1999 (das umstrittene "630 Mark Gesetz" trat in Kraft) wurden keine Rentenbeiträge bezahlt, also gibt es dafür auch keine höhere Rente.
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie rechts ein Link "Versicherungsunterlagen anfordern" unter dem Sie einen Versicherungsverlauf direkt aus Ihrem Versicherungskonto von Ihrem zuständigen Versicherungsträger schriftlich erhalten. Daraus können Sie ersehen, welche Zeiten bisher berücksichtigt werden und ggf. fehlende Zeiten klären lassen.
"Minijobs" werden erst seit 01.04.1999 überhaupt berücksichtigt, jedoch nicht als vollwertige Beiträge.
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