Hallo Minijobber,
zunächst einmal muss das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung verkündet werden. Dies bleibt noch abzuwarten.
Sofern das Gesetz wie geplant zum 01.01.2013 in Kraft tritt, bleiben Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren,
auch weiterhin versicherungsfrei. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der
Rentenversicherung zu verzichten.
Erhöht der Arbeitgeber nach dem 31. Dezember 2012 allerdings das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen
Betrag von mehr als 400 Euro und weniger als 450,01 Euro, gilt für die alte Beschäftigung das neue Recht. Dann tritt bei
dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein, es sei denn, der
Beschäftigte ist Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder Pensionär. Der Minijobber kann sich jedoch von der
Versicherungspflicht befreien lassen.
Wurden hingegen in der Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt, bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und kann sich nicht befreien lassen.