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Experten-Antwort

Minijobs ab 2013

von Minijobber24.11.2012 | 08:28
2340 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, habe gerade gelesen, dass Minijobs rentenversicherungspflichtig werden. 1. Gilt das ab 2013 für alle Minijobber - also auch für die, die jetzt schon einen Minijob haben, oder nur für Neufälle? 2. Wenn ich aktiv der Rentenversicherungspflicht widersprechen muss: gibt es da ein Formular oder geht das formlos?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Minijobber,

zunächst einmal muss das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung verkündet werden. Dies bleibt noch abzuwarten.

Sofern das Gesetz wie geplant zum 01.01.2013 in Kraft tritt, bleiben Minijobber, die in ihrem Minijob vor dem 1. Januar 2013 versicherungsfrei in der Rentenversicherung waren,

auch weiterhin versicherungsfrei. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, durch Beitragsaufstockung auf die Versicherungsfreiheit in der

Rentenversicherung zu verzichten.

Erhöht der Arbeitgeber nach dem 31. Dezember 2012 allerdings das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen

Betrag von mehr als 400 Euro und weniger als 450,01 Euro, gilt für die alte Beschäftigung das neue Recht. Dann tritt bei

dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein, es sei denn, der

Beschäftigte ist Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder Pensionär. Der Minijobber kann sich jedoch von der

Versicherungspflicht befreien lassen.

Wurden hingegen in der Beschäftigung bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt, bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und kann sich nicht befreien lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner,

wie bereits geschrieben:

"Dann tritt bei dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein, es sei denn, der Beschäftigte ist Bezieher einer Vollrente wegen Alters oder Pensionär."

Bitte beachten Sie den letzten Teil des Satzes.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Rentneram 24.11.2012 | 08:36
Hallo, ich möchte mich da auch mal anschließen. Da ich bereits Altersrente bezieh (vor 65J.) ergibt sich für mich nun die Frage, ob ich dann meine Rente noch aufstocken kann? Oder sollte ich in jedem Fall widersprechen?! Danke! Gruß Rentner
KSCam 24.11.2012 | 15:19
Jetzt lasst der Verwaltung noch ein paar Tage Zeit ihre Mitarbeiter zu schulen - gestern im Bundesrat und heute soll man schon alles genau wissen....:) Es gilt wohl nur für neue Minijobs ab 2013..... Das "widersprechen" läuft über den Arbeitgeber - ob der ein Formular benutz, oder einen Fresszettel auf den steht "ich will vom Minijob keinen Eigenanteil abgezogen bekommen", ist der DRV egal..... Einem Altersvollrentner bringen zusätzliche Beiträge nichts, wenn der ab 2013 einen Minijob aufnimmt, soll er darauf achten, dass der AG ihm nichts abzieht..... Bis die ersten neuen Minijobs aufgenommen werden, haben wir ja noch 5 Wochen Zeit :)
Redakteuram 24.11.2012 | 19:08
Fragen zu Minijobs beantwortet die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See! www.minijob-zentrale.de
minijobbender vollfrührentneram 24.11.2012 | 19:30
Rentneram 25.11.2012 | 07:59
Das finde ich allerdings nicht! Es steht nicht explizit drin, ob sich die Rente bei einem Altersrentner durch eigene Beiträge noch erhöh?! Ich bin Altersrentner mit 64 Jahren und frage mich nun, ob sich meine Rente durch Zahlung dieser 3,9 Prozent Eigenanteil erhöht oder ob ich den Eigenanteiieber nicht zahlen soll, weil sich meine Rente dadurch nicht erhöht?! Gruß Rentner
Arbeitnehmeram 25.11.2012 | 08:36
....... da steht alles
Das finde ich allerdings nicht! Es steht nicht explizit drin, ob sich die Rente bei einem Altersrentner durch eigene Beiträge noch erhöh?! Ich bin Altersrentner mit 64 Jahren und frage mich nun, ob sich meine Rente durch Zahlung dieser 3,9 Prozent Eigenanteil erhöht oder ob ich den Eigenanteiieber nicht zahlen soll, weil sich meine Rente dadurch nicht erhöht?! Gruß Rentner
Ihre Rente erhöht sich nicht.
Arbeitnehmeram 25.11.2012 | 09:21
.... Ihre Rente erhöht sich nicht.
Dann muss ich also dem Beitragseinbehalt durch den Arbeitgeber widersprechen.... Gruß Rentner
So isses, sagen Sie Ihrem Arbeitgeber bescheid der wird es an die RV melden.
Rentneram 26.11.2012 | 11:02
Das ist doch, gelinde gesagt, "link"!
Arbeitnehmeram 26.11.2012 | 13:12
... bereits vor dem 1. Januar 2013 Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt, bleibt der Minijobber weiterhin versicherungspflichtig und kann sich nicht befreien lassen. [/quo Das ist doch, gelinde gesagt, "link"!
Was soll denn daran "Link" sien? Sie haben doch freiwllg Aufgestockt.
Rentneram 26.11.2012 | 15:58
...MiniJob und Eigenzahlung zur RV, dan in...2012 in Altersrente gegangen... MiniJob läuft weiter ...
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