Kann ein AN, der beim ArbG A ein 1. Dienstverhältnis hat auch beim ArbG A zusätzlich einen Minijob ausführen?
Die Minijob-Tätigkeit liegt außerhalb der Dienstzeiten.
Konkret: tagsüber Angestellte, nach 16:00 werden die Büroräume 1 x wöchentlich gereinigt.
Gruß
Frank J. Kontz
20.01.2009, 16:11
von
Rosanna
Wenn der Arbeitgeber mitmacht, spricht nichts dagegen.
20.01.2009, 17:19
Experten-Antwort
Hallo Franck,
nein, dies geht leider nicht. Eine getrennte versicherungsrechtliche Beurteilung mehrerer Beschäftigungen ist immer nur dann vorzunehmen, wenn sie bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wird. Bei mehreren Beschäftigungen bei ein und dem selben Arbeitgeber ist von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, so dass eine Trennung in versicherungspflichtige und versicherungsfreie (geringfügige) Beschäftigung nicht erfolgen kann.