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Experten-Antwort

Minimalanforderungen für Bezug Altersrente und KvdR

von Patrick.de01.09.2019 | 18:28
194 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, folgendes Szenario: ich war nach Zivildienst (9 Monate), 3 Jahren Bachelor- und 2 Jahren Masterstudium ein Jahr angestellt und bin seitdem freiberuflich tätig. Durch meinen Zivildienst und die nichtselbstständige Erwerbstätigkeit habe ich, wenn ich mich nicht irre, 1 Jahr und 9 Monate Beitragszeit, das Studium wird ja nicht anerkannt. Ist Folgendes eine Möglichkeit?: Mein Ziel ist es, im Alter in die Krankenversicherung der Rentner zu kommen. Ich bin freiberuflich, werde es voraussichtlich den Rest meiner Erwerbszeit bleiben. Ich bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und werde auch weiterhin freiwillig in der GKV bleiben. Um in die KvdR zu kommen, benötige ich eine Versicherungszeit von 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der GKV, was ich als gegeben betrachte, denn einen Wechsel in die PKV beabsichtige ich nicht. Außerdem benötige ich einen gesetzlichen Rentenanspruch. Jetzt ist die Frage: kann ich jetzt über freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung von 3 Jahren und 3 Monaten in Mindesthöhe (ich meine 82 Euro - ist das unabhängig vom Einkommen frei wählbar?) den Anspruch auf die Mitgliedschaft in der KvdR sichern? Könnte ich auch erst Mal 3 Jahre und 2 Monate einzahlen, um bei eventuellen Gesetzesänderungen, die mein Vorhaben zunichte machen, dann bei Renteneintritt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zurückgezahlt zu bekommen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patrick.de,

den Ausführungen von Konrad Berta Siegfried und PeterT schließen wir uns an.

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4 Antworten

Konrad Berta Siegfriedam 01.09.2019 | 18:40
Da scheint ein Denkfehler in Ihrer Frage enthalten zu sein. Mit freiwilligen Beiträgen zur RENTENversicherung können Sie den Mindestanspruch für eine Altersrente begründen. Dies erfolgt aber absolut unabhängig von der KRANKENversicherung. Der Rentenversicherung ist es bei der Frage, ob eine Altersrente besteht, erstmal egal, ob Sie die KVdR erfüllen oder nicht. Um die Frage exakt zu beantworten: Nein. Mit freiwilligen Beiträgen zu Rentenversicherung können Sie nicht den Anspruch auf die Mitgliedschaft in der KvdR sichern. Eine Mitgliedschaft zur KvdR sichert man sich durch Mitgliedschaftszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung (und die Geburt von Kindern). Wann Sie ihre allgemeine Wartezeit erfüllen, ist für den Anspruch auf die Regelaltersrente völlig egal. Hauptsache Sie fangen so "früh" an, dass mit Erreichen der Altersgrenze die Wartezeit bereits erfüllt ist. Eventuelle Gesetzesänderungen = reinste Spekulationen. Nach jetziger Rechtslage - und nur darin kann eine Beratung erfolgen - ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen, wenn die allgemeine Wartezeit sodann erfüllt ist.
Patrick.deam 01.09.2019 | 20:12
Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Entschuldigen Sie, ich hätte mich deutlicher ausdrücken müssen. Für die Pflichtversicherung in der KVdR ist es Bedingung, dass ein Anspruch auf Altersrente besteht. Daher der Gedanke, in die Rentenversicherung einzuzahlen, um damit auch die Pflichtmitgliedschaft in der KVdR zu sichern.
Konrad Berta Siegfriedam 01.09.2019 | 20:32
Naja klar, um die Krankenversicherung der Rentner zu kommen muss man natürlich auch irgendwie Rentenbezieher sein.
PeterTam 02.09.2019 | 08:05
Zum einen ist die KVdR keine Krankenkasse, sondern ein Status in der GKV. Um diesen Status im Alter zu bekommen, sind eine Mitgliedschaft in der GKV zu 90% in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens erforderlich. Egal ob Pflichtversichert oder freiwillig. Zum anderen muss man natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen um eine Rente der DRV zu bekommen. Erst wenn man eine Rente der DRV bekommt, bekommt man unter den obigen Bedingungen den Staus der KVdR.
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