Pebro, der "Experte" hat auf die Möglichkeit hingewiesen, im "Lexikon" nachzulesen.
Habe ich gemacht und dies hier gefunden
"versicherungspflichtige Selbstständige können innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit auf Antrag der Versicherungspflicht beitreten."
So gesehen wäre es Ihnen möglich noch für die restlichen 5 Jahre rentenversicherungsbeträge zwischen einem Minimum und Maximum einzuzahlen.
Zu beachten ist aber dabei, dass sie immer den AG und AN Beitrag selber zahlen müssen, in der Rente aber nur den AN anteil berücksichtigt bekommen.
Aus meiner Sicht der Dinge macht das nicht unbedingt Sinn. Kann nur anraten, für die restlichen 5 Jahre einen bestimmten Betrag, vielleicht in Höhe Ihrer momentan kleinen Rente --300,00 € --, den Sie ja sonst an die Rentenkasse zahlen müssten, zur Seite zu legen und bei Rentenbeginn in gleichen oder ähnlichen Monatsraten wieder draufzusatteln, da haben sie mehr davon.